Was können Sie als Führungskraft vorbeugend tun?
Die Ursachen für einen Alkoholmissbrauch oder gar eine Abhängigkeit sind vielfältig, sodass Sie als Arbeitgeber, Arbeitgeberin oder Führungskraft einem problematischen Konsum in Ihrer Belegschaft nicht gänzlich vorbeugen können. Dennoch gibt es auch im betrieblichen Kontext Möglichkeiten, das Risiko für Suchtmittelmissbrauch zu reduzieren. Suchtprävention setzt insbesondere auf die Stärkung persönlicher Fähigkeiten der Beschäftigten im Umgang mit Belastungen und Suchtmitteln, auf die gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen, die Schaffung von Rahmenbedingungen, die dem Suchtmittelkonsum im Arbeitskontext vorbeugen, sowie auf die Enttabuisierung und einen offenen Umgang mit dem Thema. Beispiele für mögliche Maßnahmen und Vorgehensweisen werden im Folgenden beschrieben.
Gefährdungsbeurteilung (insbesondere psychischer Belastung)
Problematischer Alkoholkonsum kann u. a. durch Belastungen bei der Arbeit beeinflusst werden. Menschen entwickeln sehr unterschiedliche Strategien, mit Belastungen bei der Arbeit umzugehen. Daher ist es wichtig, bereits bei den Arbeitsbedingungen anzuknüpfen und dafür zu sorgen, dass die Arbeit so gestaltet ist, dass eine Gefährdung für die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Die gesetzlich vorgeschriebene Beurteilung der Arbeitsbedingungen (§ 5 ArbSchG) ist daher ein wichtiges Element einer wirkungsvollen Suchtprävention.
Die gesetzlich vorgeschriebene Beurteilung der Arbeitsbedingungen (§ 5 ArbSchG) ist ein wichtiges Element einer wirkungsvollen Suchtprävention. |
Arbeitsbedingungen, die zu einem problematischen Suchtmittelkonsum beitragen können, sind z. B.:
- Schichtarbeit, Nachtarbeit, überlange Arbeitszeiten, Alleinarbeit/ Einzelarbeit
- Unterforderung z. B. durch Monotonie, fehlende Handlungs- und Entscheidungsspielräume, Überqualifikation
- Überforderung z. B. durch Informationsüberflutung, Multitasking, hohe Arbeitsdichte, Zeitdruck, ungenügende Qualifikation
- Belastendes Betriebsklima z. B. Konflikte im Team und/ oder mit Führungskräften, fehlende soziale Unterstützung, mangelnde Wertschätzung
- Unklare Strukturen, Zuständigkeiten und Anweisungen
Sicherheits- und Gesundheitskompetenzen entwickeln
- Fähigkeiten zur Stressbewältigung und zum Konfliktmanagement stärken
- Unterweisung zum Suchtmittelkonsum und den Auswirkungen auf das sichere Arbeiten durchführen
- Führungskräfte, Arbeitnehmervertretungen, Suchtbeauftragte oder andere Beteiligte zum Umgang mit dem Thema "Sucht und Suchtmittelmissbrauch" am Arbeitsplatz sowie zur richtigen Ansprache von Betroffenen qualifizieren
- Seminare/Kurse zum Konsumverzicht oder zur Konsumreduzierung anbieten
Klare Regelungen schaffen
- Betriebs-/Dienstvereinbarung zum Umgang mit Suchtmitteln am Arbeitsplatz abschließen
- Organisationsspezifische Handlungsanleitung und Regeln festlegen (zum Beispiel klären, wie mit Alkohol bei Firmenfeiern umgegangen wird, Alkoholkonsum und Substanzmissbrauch am Arbeitsplatz verbieten, Punktnüchternheit festlegen)
- Den Verkauf von alkoholischen Getränken in der Kantine untersagen (stattdessen alkoholfreie Getränke bereitstellen)
- Interventionskette bei Auffälligkeiten vorab festlegen z. B. in Form eines Stufenplans
Suchtprävention systematisch im betrieblichen Gesamtkonzept verankern
- Suchtprävention z. B. in das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) einbinden oder regelmäßig im Arbeitsschutzausschuss (ASA) aufgreifen
- Einbindung von Betriebsärzten bzw. Betriebsärztinnen, Betriebs- oder Personalräten, Fachkräften für Arbeitssicherheit oder Suchtbeauftragten
- Externe Expertise und Unterstützung z. B. bei Suchtberatungsstellen oder bei den Sozialversicherungsträgern einholen
Aufklären und informieren
- Das Thema "Sucht" enttabuisieren – nicht wegsehen
- Informationsveranstaltungen, Aufklärungskampagnen oder Aktionstage durchführen
- Das Gespräch im Team suchen und den Umgang mit Suchtmitteln aktiv ansprechen
- Gemeinsame Lösungen mit den Beschäftigten finden (Anhörung und Einbeziehung der Beschäftigten)
Beratend zur Seite stehen
- Kontaktaufnahme und -pflege mit außerbetrieblichen Suchthilfeorganisationen
- Hilfsprogramme für Betroffene bekanntmachen
- Employee Assistance Program (EAP) anbieten
- Ansprechpersonen für das Thema "Sucht" im Betrieb benennen