[Vorspann]
Impressum
Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
Sachgebiet Betriebliches Gesundheitsmanagement des Fachbereichs Gesundheit im Betrieb der DGUV
Ausgabe: August 2023
Satz und Layout: Atelier Hauer + Dörfler, Berlin
Bildnachweis: Abbildungen: © KonzeptQuartier GmbH – DGUV
Copyright: Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
Bezug: Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen › Webcode: p206054
Wie unterstützt Sie diese Broschüre?
Ziel der DGUV Information ist es, Sie als Führungskraft beim Umgang mit Suchtmittelmissbrauch und -abhängigkeit bei der Arbeit zu unterstützen. In der DGUV Information wird insbesondere auf Alkoholmissbrauch und -abhängigkeit eingegangen. Grundsätzlich lassen sich die Handlungsempfehlungen jedoch auch auf andere Suchtformen übertragen.
1 Relevanz und Rechtsrahmen
Wann und warum ist es für Sie als Führungskraft wichtig, aktiv zu werden?
Alkoholkonsum ist in Deutschland als Genussmittel weit verbreitet und gesellschaftlich oft akzeptiert. Allerdings nehmen 21,9 % der Alkoholkonsumentinnen und -konsumenten in der Altersgruppe der 18–64-jährigen Alkohol in riskanten Mengen zu sich. 17,6 % weisen sogar einen problematischen Alkoholkonsum auf.
Riskanter Konsum: durchschnittlicher Konsum von mehr als 12 g (Frauen) beziehungsweise 24 g (Männer) Reinalkohol pro Tag. Problematischer Konsum: Hinweis auf eine Abhängigkeit. |
Man spricht von Alkoholmissbrauch, wenn eine Person so viel oder so häufig Alkohol konsumiert, dass dieser Konsum negative gesundheitliche und/oder soziale Auswirkungen hervorruft. Eine Alkoholabhängigkeit ist zusätzlich durch einen Kontrollverlust und ein starkes Verlangen nach Alkohol gekennzeichnet. Die Alkoholabhängigkeit ist eine ernstzunehmende Erkrankung, die viel persönliches Leid verursachen kann. Neben zahlreichen gesundheitlichen Folgen, wie Lebererkrankungen, Schädigungen des Gehirns, Krebserkrankungen oder Bluthochdruck, kann sich Alkoholmissbrauch oder -abhängigkeit auch negativ auf das soziale Leben auswirken.
Im Arbeitskontext führt problematischer Alkoholkonsum häufig zu Fehlzeiten, Leistungseinbußen, riskantem Verhalten und Unfällen. Dies kann Spannungen im Team hervorrufen und negative Folgen für die Zusammenarbeit haben. Zudem gefährden von Alkoholmissbrauch und -abhängigkeit betroffene Beschäftigte sowohl sich selbst als auch Andere.
Auch wenn der Konsum von Alkohol oder anderen Suchtmitteln außerhalb der Arbeitszeit stattfindet, kann die verbleibende Substanzmenge im Blut das sichere Arbeiten am Arbeitsplatz oder den sicheren Hin- und Rückweg beeinträchtigen. Arbeitgebende dürfen Beschäftigte, die erkennbar nicht in der Lage sind, ihre Arbeit ohne Gefahr für sich oder Andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen (DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", §7 Abs. 2). Sie als Führungskraft entscheiden nach Ihrem subjektiven Eindruck, ob eine beschäftigte Person weiterarbeiten kann. Sie müssen handeln, sobald eine Beeinträchtigung vorliegt und Sie nach Ihrer eigenen Lebenserfahrung davon überzeugt sind, dass die betroffene Person ihre arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nicht mehr hinreichend erfüllen kann.
Scheuen Sie sich als Führungskraft nicht davor, Entscheidungen zu Gunsten der Sicherheit zu treffen. |
Doch auch ohne akutes Risiko für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten kann es sinnvoll sein, Suchtmittelmissbrauch und -abhängigkeit frühzeitig im Betrieb zu thematisieren und präventiv zu handeln. So schaffen Sie nicht nur Klarheit und Transparenz für den Akutfall, sondern stärken eine wichtige Unternehmensressource: Die Gesundheit Ihrer Beschäftigten.
2 Prävention von Alkoholmissbrauch
Was können Sie als Führungskraft vorbeugend tun?
Die Ursachen für einen Alkoholmissbrauch oder gar eine Abhängigkeit sind vielfältig, sodass Sie als Arbeitgeber, Arbeitgeberin oder Führungskraft einem problematischen Konsum in Ihrer Belegschaft nicht gänzlich vorbeugen können. Dennoch gibt es auch im betrieblichen Kontext Möglichkeiten, das Risiko für Suchtmittelmissbrauch zu reduzieren. Suchtprävention setzt insbesondere auf die Stärkung persönlicher Fähigkeiten der Beschäftigten im Umgang mit Belastungen und Suchtmitteln, auf die gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen, die Schaffung von Rahmenbedingungen, die dem Suchtmittelkonsum im Arbeitskontext vorbeugen, sowie auf die Enttabuisierung und einen offenen Umgang mit dem Thema. Beispiele für mögliche Maßnahmen und Vorgehensweisen werden im Folgenden beschrieben.
Gefährdungsbeurteilung (insbesondere psychischer Belastung)
Problematischer Alkoholkonsum kann u. a. durch Belastungen bei der Arbe...