Die Unterstützung von Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist oft mit hohen physischen Belastungen für die Beschäftigten verbunden. Insbesondere die Belastung der Lendenwirbelsäule der Beschäftigten ist nach wissenschaftlichen Erkenntnissen beim Bewegen von Menschen ohne Hilfsmittel so hoch, dass ein unbedingter Handlungsbedarf zur Gefährdungsvermeidung/-verminderung besteht. Das gilt auch, wenn zu zweit oder mehreren gearbeitet wird. Dies liegt unter anderem daran, dass das Körpergewicht des Menschen deutlich über den Werten liegt, die für ein gefahrloses Handhaben empfohlen werden.
Unternehmensleitungen sowie Führungskräfte haben gemäß gesetzlicher Vorgaben (Arbeitsschutzgesetz, DGUV Vorschrift 1) eine Fürsorgepflicht. Es gehört zu ihren Aufgaben, präventive Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzes zu ergreifen. Dies ist in der Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) ganz spezifisch für die manuelle Handhabung von Lasten geregelt. Zur Handhabung von Lasten gehört hinsichtlich der damit einhergehenden physischen Belastungen auch das Bewegen von Menschen. Wie die Lastenhandhabungsverordnung bezüglich des Bewegens von Menschen insbesondere auch durch den Einsatz von Hilfsmitteln in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege umgesetzt werden kann, zeigt die DGUV Information 207-022 "Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege – Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung nach Lastenhandhabungsverordnung".
Die vorliegende DGUV Information erläutert, wie die speziellen Gefährdungen beim Bewegen von Menschen erkannt und beurteilt werden können. Berücksichtigt werden diverse Tätigkeiten in verschiedenen Ausführungsvarianten und der Grad der Selbstständigkeit der unterstützungsbedürftigen Menschen. Orientiert an den Ergebnissen der Beurteilung der Tätigkeiten werden erforderliche Handlungsbedarfe aufgezeigt und Empfehlungen für die Gestaltung von Maßnahmen bezüglich des Einsatzes von Hilfsmitteln gegeben (siehe auch DGUV Information 207-010 "Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege – Prävention von Muskel- und Skelett-Erkrankungen").
Durch geeignete Maßnahmen und insbesondere durch den Einsatz von Hilfsmitteln kann die Belastung der Beschäftigten deutlich reduziert werden. Zugleich fördert diese Vorgehensweise vielfach die Ressourcen der Menschen mit Unterstützungsbedarf.
Ziel der beschriebenen Vorgehensweise ist es, zur Sicherheit sowohl der Beschäftigten als auch der zu unterstützenden Menschen sowie zum achtsamen Umgang miteinander beizutragen. |
Als inhaltliche Basis dienen die Forschungen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) in Kooperation mit dem Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der Technischen Universität Dortmund (IfADo). Die im Rahmen der Dortmunder Lumbalbelastungsstudie 3 gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Belastungen der Lendenwirbelsäule beim Bewegen von Menschen sind praxisnah aufbereitet und an das vierstufige Risikokonzept der Arbeitsmedizinischen Regel 13.2 "Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System" (AMR 13.2) angepasst.
Es kann davon ausgegangen werden, dass bei den hier benannten belastenden Tätigkeiten Auswirkungen nicht nur auf die Lendenwirbelsäule, sondern insbesondere auch auf die Hüftgelenke und die Schultergelenke und möglicherweise auch auf andere Bereiche des Muskel-Skelett-Systems zu erwarten sind.
Ermöglicht wird eine überschlägige Beurteilung der Gefährdungen bei Tätigkeiten, bei denen Menschen bewegt bzw. in ihrer Bewegung unterstützt werden. Beschäftigte der Aufsichtsdienste der Unfallversicherungsträger und der staatlichen Aufsichtsdienste können diese DGUV Information ebenso nutzen wie die im Betrieb verantwortlichen Personen.