Das Arbeitsschutzgesetz verlangt, Gefährdungen zu vermeiden, beziehungsweise zu minimieren. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen, personenbezogene Maßnahmen sind nachrangig zu treffen. Daraus wird das STOP-Prinzip mit der Rangfolge abgeleitet:
1. |
Substitution Die Belastung entfällt oder ist durch eine Veränderung des Arbeitsverfahrens gemindert. S-Maßnahmen zielen also darauf ab, an der "Quelle" der erhöhten Belastung anzusetzen und ein Arbeitsverfahren möglichst frei von körperlichen Gefährdungen zu gestalten. |
2. |
Technische Maßnahmen Die Belastung wird durch die Wahl anderer Werkzeuge oder Maschinen oder aufgabengerechterer Gestaltung dieser Arbeitsmittel beseitigt beziehungsweise gemindert. Die Arbeitsverfahren werden an die besser geeigneten Arbeitsmittel angepasst. |
3. |
Organisatorische Maßnahmen Dazu zählen alle Maßnahmen, die einen Wechsel von Be- und Entlastung bewirken. Das kann durch den Wechsel zu einer anderen Tätigkeit mit anderen Belastungsarten geschehen (Jobenrichment). Der Wechsel von der Belastungsart mit Risiken, bezogen auf ein CTS, hin zu einer Belastungsart mit der Wirkung auf andere Körperregionen, wirkt als erholungswirksame Pause für die Hände und Arme (erholungswirksame Belastungswechsel). |
4. |
Personenbezogene Maßnahmen Dazu zählen Maßnahmen, die auf das Verhalten der handelnden Person abzielen, um vor Fehlbelastungen zu schützen. |
In den meisten Fällen werden Maßnahmen in Kombinationen aus S – T – O – P die besten Ergebnisse erzielen.
Die Arbeitsmedizinische Regel 13.2 (AMR 13.2) "Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System" weist im Abschnitt 4 auf die Gefährdungsbeurteilung mit Hilfe eines Grobscreenings und speziellen Screenings für die Gefährdungsbeurteilung hin. Als Beispiele für ein Grobscreening werden aufgeführt: der "Basis-Check und Einstiegsscreening bei körperlichen Belastungen", die DGUV-Checkliste (DGUV Information 208-033 "Muskel-Skelett-Belastungen – erkennen und beurteilen") und für ein spezielles Screening die belastungsartspezifischen Leitmerkmalmethoden der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Mit der Leitmerkmalmethode zur Beurteilung und Gestaltung von Belastungen bei manuellen Arbeitsprozessen (LMM-MA) lassen sich Belastungen mit Blick auf die Risiken – Repetition und Kraftaufwand – und auch die CTS-Risiken gut bewerten.
Die bei der LMM-MA abgefragten Kriterien (Leitmerkmale) bieten Ansatzpunkte für Gestaltungmaßnahmen in Bezug auf die Risikofaktoren Repetition und Kraftaufwand:
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→ Dauer/Häufigkeit reduzieren |
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→ Kräfte reduzieren |
- Kraftübertragung/Greifbedingungen
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Finger-Handbereich → Griffe gestalten |
- Hand-Arm-Stellung/-Bewegung
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→ Hand-Arm-Gelenke entlasten |
- Ungünstige Ausführungsbedingungen
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→ Licht, Klima, Lärm |
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→ Wechsel gestalten |
- Arbeitsorganisation/Zeitliche Verteilung
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→ Belastungswechsel gestalten |
Die mit hohen Punktzahlen bewerteten Leitmerkmale sollten nach dem STOP-Prinzip bearbeitet werden.
Zur Bewertung des Risikofaktors Hand-Arm-Vibrationen bietet die Technische Regel Lärm und Vibration TRLV, analog zur AMR 13.2, Hinweise für das Vorgehen. Für die Bewertung als auch für die Auswahl geeigneter Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip ist eine fachkundige Ermittlung der Einwirkung von HAV erforderlich. Die TRLV liefert, analog zur Leitmerkmalmethode, Ansatzpunkte für Gestaltungsmaßnahmen mit Blick auf den Risikofaktor Hand-Arm-Vibrationen, zum Beispiel:
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→ Verfahren mit niedrigen Vibrationswerten |
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→ Maschine mit niedrigen Vibrationswerten |
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→ Dauer/Häufigkeit reduzieren |
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→ Kräfte reduzieren |
- Kraftübertragung/Greifbedingungen
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→ Griffe ergonomisch gestalten |
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→ günstige Raumtemperaturen |
- Kälte durch Maschinenbedienung (Hände)
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→ kalte Luftströmung vermeiden |
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→ gute Körperhaltungen und Gelenkstellungen |