Kurzbeschreibung
Muster einer Drittschuldnererklärung des Arbeitgebers bei einer Lohnpfändung.
Vorbemerkung
Bei einer Lohnpfändung kann der Gläubiger den Arbeitgeber zur Auskunft über die gepfändete Forderung auffordern (§ 840 ZPO). Das Auskunftsverlangen muss in der Zustellungsurkunde aufgenommen sein und muss durch den Gerichtsvollzieher persönlich zugestellt werden. Bei einer Zustellung durch die Post besteht keine Auskunftspflicht. Die Erklärungsfrist beginnt für den Arbeitgeber mit der Zustellung des Pfändungsbeschlusses und beträgt 2 Wochen. Sie kann vom Gläubiger, nicht jedoch vom Gerichtsvollzieher oder Vollstreckungsgericht, verlängert werden.
Im Rahmen der sog. Drittschuldnererklärung ist nach § 840 Abs. 1 Nr. 1–5 ZPO Auskunft zu erteilen u. a. darüber,
- ob und inwieweit der Arbeitgeber die Forderung als begründet anerkennt und zur Zahlung bereit ist; besteht ein Arbeitsverhältnis und hat der Arbeitnehmer hieraus einen Lohnanspruch, ist die Frage zu bejahen;
- ob und welche Ansprüche andere Personen an das gepfändete Einkommen erheben (z. B. infolge Lohnabtretung oder Verpfändung); ist dem Arbeitgeber z. B. eine vorrangige Lohnabtretung bekannt, hat er die Forderung im Einzelnen nach Anspruchsgrund, Gläubiger – einschließlich Anschrift und Höhe – genau zu bezeichnen; anzugeben sind auch eigene Forderungen des Arbeitgebers selbst, mit denen er aufrechnen kann;
- ob und wegen welcher Ansprüche das Einkommen bereits für andere Personen gepfändet ist; der Arbeitgeber hat die anderen Pfändungsgläubiger mit Namen und Anschrift zu nennen und muss Rechtsgrundlage wie Höhe der Forderungen, Gericht, Datum und Aktenzeichen des Pfändungsbeschlusses sowie das Datum der Zustellung angeben; Entsprechendes gilt auch bei Vorliegen einer noch wirksamen Vorpfändung.
Drüber hinaus empfehlen sich folgende Angaben:
- Ob der Schuldner beim Arbeitgeber beschäftigt ist oder innerhalb der letzten Monate eine Beschäftigung wieder aufgenommen hat,
- Höhe des Brutto- oder Nettoeinkommens und des monatlich pfändbaren Betrags,
- Anzahl der Unterhaltsberechtigten des Arbeitnehmers.
Zu Angaben über Mehrarbeit, Zuschläge, abzugsfähige Kosten, Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge ist der Arbeitgeber ebenso wenig verpflichtet wie zur Vorlage von Belegen wie z. B. einer Lohnbescheinigung.
Geht die Pfändung wegen der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ins Leere, besteht über den Hinweis hinaus, dass der Arbeitnehmer nicht mehr bei ihm beschäftigt ist, keine Auskunftspflicht des Arbeitgebers über eine neue Beschäftigung des Schuldners.
Die Auskunft beinhaltet kein Schuldanerkenntnis und keine Leistungsverpflichtung, sondern lediglich eine bloße Wissenserklärung. Allerdings unterbricht ein Anerkenntnis des Arbeitgebers die Verjährung sowie den Ablauf tariflicher Verfallfristen wegen bereits fälliger Lohnansprüche.
Die Kosten der Auskunft hat der Arbeitgeber zu tragen.
Drittschuldnererklärung
Anschrift |
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................................... |
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Ort, Datum |
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts ...................................
Aktenzeichen: ...................................
Zwangsvollstreckungssache
Sehr geehrte Damen und Herren,
obiger Beschluss gegen unseren Mitarbeiter wurde uns am ................................... zugestellt.
Gemäß § 840 ZPO geben wir folgende Drittschuldnererklärung ab:
1.
Die gepfändete Forderung wird in Höhe von ................................... EUR anerkannt. Solange der Schuldner bei uns beschäftigt ist, werden wir Zahlungen im Rahmen der Pfändbarkeit an Sie leisten, soweit nicht Rechte Dritter vorgehen. Das Recht zur Verrechnung eigener Forderungen behalten wir uns ausdrücklich vor, ebenso das Recht zur Erhebung weiterer Einwendungen.
Zurzeit beträgt der pfändbare Anteil des monatlichen Arbeitseinkommens ................................... EUR.
2.
Alternativ
Variante 1: Keine Abtretung
Andere Ansprüche werden zurzeit auf die gepfändete Forderung nicht erhoben.
Variante 2: Abtretung
Der Schuldner hat von dem pfändbaren Teil seines Arbeitseinkommens am ................................... einen Betrag von ................................... EUR an ................................... abgetreten.
3.
Alternativ
Variante 1: Keine weiteren Pfändungen
Pfändungen anderer Gläubiger liegen derzeit nicht vor.
Variante 2: Weitere Pfändungen
Folgende andere Pfändungen liegen vor:
von ................................... wegen ................................... in Höhe von ................................... EUR
laut Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts ...................................
vom ................................... Aktenzeichen ...................................
............................................................
............................................................
4. Innerhalb der letzten 12 Monate ist/ist nicht die Unpfändbarkeit des Guthabens nach § 907 ZPO angeordnet worden.
5.
Alternativ
Variante 1: Überweisung
Wir werden Ihnen den einbehaltenen Betrag jeweils zum Monatsanfang überweisen.
Variante ...