Fürsorgegespräche haben keinerlei arbeitsrechtlichen Charakter und können auch von Kollegen geführt werden, wenn ihnen "etwas auffällt". Es wird die Vermutung ausgesprochen, dass der Betroffene Probleme hat, Anteilnahme vermittelt und Hilfsmöglichkeiten aufgezeigt (Beratungsstellen, betriebliche Suchtkrankenhelfer, Betriebsarzt). Aufzeichnungen erfolgen nicht.

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