Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz beträgt im Jahr 2024 1,7 % (2023: 1,6 %)[1] und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 % gestiegen.
Er ergibt sich aus der Differenz zwischen den voraussichtlichen jährlichen Ausgaben der Krankenkassen und den voraussichtlichen jährlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds, geteilt durch die voraussichtlichen jährlichen beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder aller Krankenkassen, multipliziert mit 100. Im Wesentlichen soll der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz die beitragsabführenden Stellen verwaltungstechnisch entlasten und der gebotenen Wettbewerbsneutralität Rechnung tragen.[2]
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