Arbeitnehmer, denen im Zusammenhang mit einer quarantänepflichtigen Infektion - ohne arbeitsunfähig erkrankt zu sein, ein behördliches Beschäftigungsverbot oder eine Quarantäne auferlegt wird, erhalten bei Verdienstausfall eine Entschädigung. Die Entschädigung wird in den ersten 6 Wochen der behördlichen Maßnahme i. H. d. durchschnittlichen Nettoverdienstes gezahlt, anschließend i. H. d. gesetzlichen Krankengeldes. Gewähren Arbeitgeber zusätzlich zur Entschädigung einen Zuschuss, handelt es sich dabei, in Ermangelung anders lautender gesetzlicher Regelungen, immer um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge