Eine Benachteiligung wegen des Geschlechts kann mit einer besseren Qualifikation des Bewerbers widerlegt werden. Eine bessere Qualifikation kann dabei sowohl mit einer besseren Qualifikation wegen einer fachspezifischen Ausbildung begründet werden als auch wegen einer einschlägigen Berufserfahrung.[1]

 
Praxis-Beispiel

Bessere fachspezifische Ausbildung

Bei der Bank B arbeiten 10 Bankkaufmänner/-frauen. Der Bewerber A hat eine Weiterbildung zum Finanzassistenten. Mit der besseren fachspezifischen Ausbildung des A kann eine höhere Vergütung des A gegenüber den anderen Bankkaufmännern/-frauen argumentiert werden, da er von B auch mit weiteren Tätigkeiten betraut werden kann, die von den anderen Mitarbeitern nicht ausgeübt werden können.

Unerheblich wäre dagegen eine Aus- oder Weiterbildung des A zum Fliesenleger, da dies keinen weiteren Einsatz als Bankkaufmann des A ermöglicht.

Auch eine einschlägige Berufserfahrung kann eine höhere Vergütung rechtfertigen, insbesondere stellt die Berufserfahrung ein legitimes Ziel der Entgeltpolitik dar, indem die Berufserfahrung honoriert wird, da sie den Arbeitnehmer befähigt, seine Arbeit besser zu verrichten.[2]

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?