Die Entgelttransparenzrichtlinie (EU/2023/970) enthält einige Fachbegriffe, deren Bedeutung sich nicht auf Anhieb erschließen lassen. Dabei ist das richtige und einheitliche Verständnis davon, worum es im Wortlaut geht, erforderlich für eine rechtssichere Umsetzung und spart bei der Umsetzung Zeit und Kapazitäten. Diese Übersicht erklärt in möglichst einfacher Ausdrucksweise die wesentlichen Begriffe der Richtlinie.
Als Richtlinie gilt die Entgelttransparenzrichtlinie zwar nicht unmittelbar für Unternehmen, allerdings muss der deutsche Gesetzgeber das Entgelttransparenzgesetz bis Juni 2026 an die Vorgaben der Richtlinie anpassen. Da diese umfassende Änderungen für Unternehmen mit sich bringt, sollte nicht bis zur Anpassung des Entgelttransparenzgesetzes abgewartet werden, um sich mit dem Inhalt auseinanderzusetzen. Die Übersicht trägt zu einem ersten Verständnis der Richtlinie und deren Anforderungen bei und stellt eine Ergänzung der übrigen Inhalte dar.
Begriff |
Bedeutung |
Diskriminierung, unmittelbare |
Meint eine weniger günstige Behandlung einer Person aufgrund des Geschlechts als einer anderen Person in einer vergleichbaren Situation. |
Diskriminierung, mittelbare |
Meint eine Benachteiligung durch Vorschriften, Kriterien oder Verfahren, die weder durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt noch angemessen und erforderlich sind. |
Diskriminierung i.S.d. Richtlinie |
Meint eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, einschließlich einer Schlechterstellung aufgrund von Schwangerschaft, Mutterschaftsurlaub, Elternzeit, Vaterschaftsurlaub, Pflege- und Familienzeit oder einer Geschlechtsumwandlung. |
Entgelthöhe |
Bruttojahresentgelt bzw. Bruttostundenentgelt |
Entgelt i.S.d. Richtlinie |
Meint den Grundlohn inkl. aller ergänzenden Vergütungsbestandteile wie z.B. Variable (Sonder-)Vergütungsbestandteile und Sachleistungen |
Entgeltquartil |
Ein Quartil ist ein Begriff der Statistik und meint, dass ein Datensatz in vier gleich große Gruppen eingeteilt wird. Durch diese Aufteilung lassen sich Aussagen treffen, wie 75 % der Mitarbeitenden verdienen weniger als X EUR. Entgeltquartil i.S.d. Richtlinie meint also eine der vier gleich großen Entgelt-Gruppen von Arbeitnehmern. |
Gender Pay Gap |
Der Gender Pay Gap beschreibt den Verdienstunterschied pro Stunde zwischen Frauen und Männern. Man unterscheidet zwischen dem unbereinigten und dem bereinigten Gender Pay Gap. |
Gender Pay Gap, bereinigt |
Hier wird jener Teil des Verdienstunterschieds herausgerechnet, der auf strukturelle Unterschiede zwischen den Geschlechtern zurückzuführen ist. Beispielsweise Unterschiede im Hinblick auf Beruf, Branche, Beschäftigungsumfang, Qualifikation oder Karrierelevel. |
Gender Pay Gap, unbereinigt |
Differenz zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten von Frauen und Männern in Prozent des durchschnittlichen Bruttostundenverdiensts männlicher Beschäftigter. Enthalten ist hier auch der Verdienstunterschied, der beispielsweise auf die Ausübung unterschiedlich bezahlter Berufe, unterschiedliche Karrierelevel oder Qualifikationen von Frauen und Männern zurückzuführen ist. |
Geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle |
Differenz der durchschnittlichen Entgelthöhe der Arbeitnehmer und der durchschnittlichen Entgelthöhe der Arbeitnehmerinnen eines Arbeitgebers. |
Gleiche Arbeit |
Um gleiche Arbeit handelt es sich, wenn Arbeitnehmer eine (nahezu) identische Arbeit ausführen. Entscheidend ist die Tätigkeit als solche. |
Gleichwertige Arbeit |
Verschiedene Tätigkeiten, die jedoch bezüglich ihrer Anforderungen (psychisch, körperlich) und Belastungen (Art, Arbeitsbedingungen) von gleichem Wert sind. Bewertet wird die Gleichwertigkeit anhand der Gesamtheit der Faktoren. |
Grundsatz des gleichen Entgelts |
Bedeutet, dass Unterschiede bei der Vergütung auf objektiven und geschlechtsunabhängigen Kriterien beruhen müssen. Bedeutet wiederum nicht, dass alle Arbeitnehmer das gleiche Entgelt bekommen müssen. |
Gruppe von Arbeitnehmern (=Vergleichsgruppe) |
Arbeitnehmer, die gleiche oder gleichwertige Arbeit ausüben und anhand nichtdiskriminierender und objektiv geschlechtsneutraler Kriterien eingeteilt werden. |
Intersektionelle Diskriminierung |
Meint die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts kombiniert mit einer Verletzung weiterer Schutzgründe wie der Rasse, ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung. Hinweis: Arbeitgeber sind nach dieser Richtlinie nur zur Erhebung von Daten in Bezug auf das Geschlecht als Schutzgut verpflichtet. |
Joint Pay Assessment |
Meint eine gemeinsame Bewertung der Entgeltstrukturen mit den Arbeitnehmervertretungen. Es wird notwendig, wenn ein Entgeltgefälle von über 5 % bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit festgestellt wurde, welches nicht innerhalb von 6 Monaten beseitigt werden konnte. |
Median-Entgelthöhe |
Ausgehend von dem Mittelwert der Entgelthöhe, verdienen gleich viele Mitarbeiter weniger und mehr. |
Mittleres geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle |
Differenz ... |