Entschädigungen können auch im Arbeitsverhältnis zum Ausgleich für den Verlust von Rechten und Ansprüchen gezahlt werden. Wichtigste Entschädigungen des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber sind Abfindungen für den Verlust oder die Verschlechterung des Arbeitsplatzes. In der betrieblichen Praxis werden Abfindungen zum einen innerhalb eines Aufhebungsvertrages vereinbart, zum anderen auch während eines Kündigungsschutzverfahrens im sogenannten Abfindungsvergleich vereinbart. Abfindungsansprüche von Arbeitnehmern können sich aber auch aus Sozialplan oder anderen Anspruchsgrundlagen ergeben.

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