Prof. Dr. Cathrin Eireiner, Prof. Dr. Stephan Fischer
Damit HR eine der Shaper-Rollen einnehmen kann, muss die Akzeptanz im Unternehmen vorhanden sein. HR muss dies daher vorab prüfen ("Dürfen wir?"). Erfüllt HR die Supporter-Rollen zuverlässig, kann sich die Chance eröffnen, mittelfristig an wichtigen Entscheidungen zur strategischen und kulturellen Nachhaltigkeitsausrichtung mitzuwirken. Damit dies gelingt, muss HR jedoch ein Zwischenziel erreichen: Um die Zufriedenheit der unternehmensinternen Stakeholder mit der Arbeit von HR in den Stammthemen in hohem Maße sicherzustellen, sollten Umfragen eine kontinuierliche Bewertung der Performance der HR-Funktion durch das Management, die CSR-Funktion, die Führungskräfte und die Mitarbeitenden einholen. So zeigt sich, ob es angemessen wäre, eine der Shaper-Rollen anzustreben.
Darüber hinaus gilt es aber auch sicherzustellen, dass die notwendigen Kompetenzen und zusätzlichen Ressourcen vorhanden sind, um beim Thema ESG mitgestalten zu können ("Können wir?"). Auch sollte sich HR fragen, ob eine Verantwortung tragende Rolle in der ESG-Ausrichtung überhaupt zum eigenen Selbstverständnis gehört ("Wollen wir?").
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass HR in allen aufgezeigten Rollen einen wichtigen Beitrag zur ESG-Ausrichtung leisten kann. Dieser Beitrag wird auch durch die Erwartungen bestimmt, die das Unternehmen an seine HR-Abteilung stellt. Um sicherzustellen, dass die eigene Rolle gut zum Unternehmen passt, sollte HR daher nicht nur die eigenen Kompetenzen, Ressourcen und das Standing im Unternehmen bewerten, sondern auch berücksichtigen, welches Motiv das Unternehmen hat, sich mit den ESG-Themen zu beschäftigen.
Kurzfristig von Relevanz ist, dass HR sich auf Basis seiner Kompetenzen bewusst für eine Rolle entscheidet und klar agiert. Sollte sich HR für eine Rolle entscheiden, für die die notwendigen Kompetenzen noch nicht vorhanden sind, müssen diese rasch aufgebaut werden. Das kann gelingen, indem HR neue Mitarbeitende einstellt oder Kompetenzen systematisch entwickelt.
Angesichts der unmittelbar bevorstehenden Berichtspflicht für viele Unternehmen ist HR gut beraten, zeitnah die Chancen, die die ESG-Berichtspflicht bietet, zu ergreifen.