Bei der Erstellung seiner Nachhaltigkeitserklärung legt das Unternehmen zum Ende des Berichtszeitraums folgende Zeitabstände fest:
a) |
für den kurzfristigen Zeithorizont: den Zeitraum, den das Unternehmen in seinem Abschluss als Berichtszeitraum zugrunde gelegt hat, |
b) |
für den mittelfristigen Zeithorizont: vom Ende des kurzfristigen Berichtszeitraums gemäß Buchstabe a) bis zu fünf Jahren und |
c) |
für den langfristigen Zeithorizont: mehr als 5 Jahre. |
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