38.
Das Unternehmen hat die Elemente seiner Strategie, die sich auf Nachhaltigkeitsaspekte, sein Geschäftsmodell und seine Wertschöpfungskette beziehen oder diese beeinflussen, anzugeben.
39.
Ziel dieser Angabepflicht ist es, die Kernelemente der allgemeinen Strategie des Unternehmens zu beschreiben, die Nachhaltigkeitsaspekte betreffen oder sich auf diese auswirken, sowie die Schlüsselelemente des Geschäftsmodells und der Wertschöpfungskette des Unternehmens, um ein Verständnis in Bezug auf seine Exposition gegenüber Auswirkungen, Risiken und Chancen zu vermitteln, und darauf, wo sie ihren Ursprung haben.
40.
Das Unternehmen gibt folgende Informationen über die Kernelemente seiner allgemeinen Strategie an, die sich auf Nachhaltigkeitsaspekte beziehen oder sich auf diese auswirken:
a) |
eine Beschreibung
i. |
der bedeutenden angebotenen Gruppen von Produkten und/oder Dienstleistungen, einschließlich Änderungen im Berichtszeitraum (neue/vom Markt genommene Produkte und/oder Dienstleistungen), |
ii. |
der bedeutenden Märkte und/oder Kundengruppen, die bedient wurden, einschließlich Änderungen im Berichtszeitraum (neue/nicht mehr aktuelle Märkte und/oder Kundengruppen), |
iii. |
der Zahl der Arbeitnehmer nach geografischen Gebieten und |
iv. |
gegebenenfalls der wesentlichen Produkte und Dienstleistungen, für die auf bestimmten Märkten Verbote gelten, |
|
b) |
eine Aufschlüsselung der Gesamtumsatzerlöse, wie sie im Abschluss ausgewiesen sind, nach den maßgeblichen ESRS-Sektoren. Enthält der Abschluss des Unternehmens Segmentberichterstattung nach dem IFRS 8 Geschäftssegmente, werden diese Informationen über die Umsatzerlöse des Sektors so weit wie möglich mit den Angaben gemäß IFRS 8 abgeglichen, |
c) |
eine Liste der zusätzlichen maßgeblichen ESRS-Sektoren, die über die in Absatz 40 Buchstabe b genannten Sektoren hinausgehen, z. B. Tätigkeiten, die zu konzerninternen Umsatzerlösen führen, in denen das Unternehmen bedeutende Tätigkeiten ausübt oder in denen es mit wesentlichen Auswirkungen in Verbindung steht oder stehen kann. Die Ermittlung dieser zusätzlichen ESRS-Sektoren muss mit der Art und Weise übereinstimmen, in der diese vom Unternehmen bei der Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt wurden, und mit der Art und Weise, in der es wesentliche sektorspezifische Informationen angibt, |
d) |
gegebenenfalls eine Erklärung, aus der neben den zugehörigen Umsatzerlösen hervorgeht, dass das Unternehmen in folgenden Bereichen tätig ist:
i. |
im Sektor der fossilen Brennstoffe (Kohle, Öl und Gas), d. h., dass es Erlöse aus der Exploration, dem Abbau, der Förderung, der Herstellung, der Verarbeitung, der Lagerung, der Raffination oder dem Vertrieb, einschließlich Transport, Lagerung und Handel von fossilen Brennstoffen gemäß Artikel 2 Nummer 62 der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates erzielt, einschließlich einer Aufschlüsselung der Erlöse aus Kohle, Öl und Gas sowie der Erlöse aus taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zusammenhang mit fossilem Gas gemäß Artikel 8 Absatz 7 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission, |
ii. |
in der Herstellung von Chemikalien, d. h., seine Tätigkeiten fallen unter den Abschnitt 20.2 des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006, |
iii. |
im Bereich der umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) und/oder |
iv. |
im Anbau und in der Produktion von Tabak , |
|
e) |
seine Nachhaltigkeitsziele in Bezug auf die wichtigsten Gruppen von Produkten und Dienstleistungen, Kundenkategorien, geografische Gebiete und Beziehungen zu Interessenträgern, |
f) |
eine Bewertung seiner derzeit wichtigsten Produkte und/oder Dienstleistungen sowie bedeutender Märkte und Kundengruppen im Hinblick auf seine Nachhaltigkeitsziele und |
g) |
die Elemente der Strategie des Unternehmens, die Nachhaltigkeitsaspekte betreffen oder sich auf sie auswirken, einschließlich der wichtigsten Herausforderungen in der Zukunft und der geplanten maßgeblichen Lösungen oder Projekte, die für die Nachhaltigkeitsberichterstattung relevant sind. |