CSRD Stakeholderanalyse: Einbeziehung von Interessengruppen

Die Einbeziehung verschiedener Stakeholder ist ein wichtiger Bestandteil der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der CSRD. Konkret wird die Einbeziehung der Interessenträger und die Wichtigkeit ihrer Standpunkte und Interessen in den ESRS dargestellt. Eine Stakeholderanalyse und der dazugehörige -dialog können Nachhaltigkeitsverantwortliche auf dem Weg zur regelkonformen Einbindung unterstützen.

Die Durchführung und Ausgestaltung der Stakeholderanalyse und des Stakeholderdialogs offenbaren sehr viel Interpretations- und Ermessensspielraum. Die Einbeziehung von Interessengruppen ist daher ein spannendes Thema: Wie ist die Einbeziehung von Interessengruppen im Zuge der Nachhaltigkeitserklärung gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verankert und wie wird diese konkret in den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) definiert? Diese und weitere Fragen zur konkreten Ausgestaltung der Stakeholderintegration beschäftigen viele berichtenden Unternehmen.

Nach den ESRS spielt die Einbeziehung von Stakeholdern eine wesentliche Rolle und wird gleich zu Beginn des Regelwerks in ESRS 1 mit der Wesentlichkeitsanalyse in Verbindung gebracht. Stakeholder sind sowohl im Rahmen des Due-Diligence-Prozesses als auch bei der Beurteilung der nachhaltigkeitsbezogenen Wesentlichkeit zu berücksichtigen.

Stakeholderanalyse: welche Vorgaben machen die ESRS?

Die Einbeziehung der Stakeholder ist enorm wichtig, da sie einen erheblichen Einfluss auf das Unternehmen haben und über Erfolg und Misserfolg bestimmen können. Im Nachhaltigkeitsbericht nach ESRS 2, SBM-2 ist zu beschreiben, wie die Stakeholder-Einbeziehung stattfand. Damit wird die Qualität der Einbeziehung für Außenstehende transparent. Abhängig vom Unternehmen bietet es sich an, verschiedene Methoden des Einbezugs von Stakeholdern zu nutzen, die wir genauer in Punkt 4 (s. u.) beschreiben.

Ferner fordern die ESRS den Einbezug der Stakeholder unter anderem bei der nachhaltigkeitsbezogenen Wesentlichkeit in Bezug auf die „Ermittlung und Bewertung tatsächlicher und potenzieller negativer Auswirkungen“ (ESRS 1 Nr. 24). Im ESRS 1 (Nr. 22) werden zwei Gruppen von Interessensträgern unterschieden: einerseits die direkt betroffenen Stakeholder, deren Interessen durch die Aktivitäten des Unternehmens, dessen Geschäftsbeziehungen oder die Wertschöpfungskette positiv oder negativ beeinflusst werden können (zum Beispiel Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter, etc.) und andererseits die Nutzer von Nachhaltigkeitsberichten (zum Beispiel. Investoren).

Gesamtprozess

Die Stakeholderanalyse, die sich zeitlich nach der Identifizierung der ESG-Themen und vor der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse einordnet, ist eine der ersten Schritte in der Umsetzung der CSRD-Richtlinie. Die einzelnen Schritte der Stakeholderanalyse werden im nächsten Abschnitt beschrieben, sie dienen dazu, dem Unternehmen eine Orientierung zu geben, um möglichst pragmatisch die Informationen der Stakeholder zu erlangen, zu bewerten und zu nutzen. Das Ziel dieses Prozesses ist es, eine objektive Basis für die Wesentlichkeitsanalyse zu liefern und somit einerseits die Longlist an Themen (ESRS 1, AR 16) möglicherweise zu erweitern und als nächstes von der Longlist an Themen zu einer Medium- und Shortlist zu gelangen. Darüber hinaus soll dargestellt werden, wie die Interessen und Standpunkte der Stakeholder in der Strategie und dem Geschäftsmodell berücksichtigt wurden und inwieweit die Interessen und Standpunkte der Stakeholder nachvollzogen werden können (ESRS 2, SBM-2).

Durchführung einer Stakeholderanalyse

Für eine ordentliche Stakeholderanalyse bedarf es mehrerer Schritte.

1. Stakeholderauswahl

Anfangs ist es für das Unternehmen essenziell, eine Liste aller Stakeholder zu erstellen, um einen umfassenden Überblick zu erhalten. In diesem Schritt sollte das Unternehmen überlegen, welche Stakeholder typischerweise in ihrer Branche vorkommen, wobei eine Unterscheidung zwischen internen und externen Stakeholdern getroffen werden muss. Interne Stakeholder sind direkt mit dem Unternehmen verbunden, wie beispielsweise Mitarbeiter, die Geschäftsführung, der Betriebsrat oder die Eigentümer. Externe Stakeholder stehen zwar außerhalb des Unternehmens, sind jedoch an dessen Aktivitäten beteiligt, wie zum Beispiel Kunden, Lieferanten, Banken und Kapitalgeber. Für eine sorgfältige Analyse sollten beide Gruppen berücksichtigt werden. Zudem ist es wichtig zu analysieren, welche Stakeholder von Wettbewerbern angesprochen werden, um möglicherweise auch diese in die eigene Stakeholderliste aufzunehmen. Nicht zu vergessen sind die sogenannten „stillen Stakeholder“, zu denen beispielsweise die Natur als „betroffene Interessengruppe“ zählt. (ESRS 1, AR 7)

Sollte das Unternehmen bereits über eine Liste aus vergangenen Stakeholderdialogen verfügen, sollte diese gegebenenfalls ergänzt werden.

2. Bewertung der Stakeholdergruppen

Im zweiten Schritt erfolgt eine detaillierte Bewertung der verschiedenen Stakeholdergruppen. Diese Bewertung kann gemäß der Definition von Stakeholdern aus dem ESRS 1 (Kapitel 3.1.) aus zwei Blickwinkeln erfolgen: dem Einfluss der Stakeholder auf das Unternehmen und dem Einfluss des Unternehmens auf die Stakeholder. Auf Basis dieser Einschätzung wird eine Stakeholder-Matrix erstellt, die eine klare und strukturierte Übersicht der Ergebnisse bietet. Die daraus resultierende Klassifizierung der Stakeholder nach ihrer Bedeutung und Priorität ermöglicht es dem Unternehmen, die wichtigen Stakeholdergruppen zu identifizieren (ESRS 2, MDR-P) und somit sich auf die wichtigsten Stakeholdergruppen zu fokussieren und gezielte Strategien für das weitere Stakeholder-Engagement zu entwickeln.

3. Stakeholdergewichtung

Basierend auf den Ergebnissen der Stakeholder-Bewertung kann eine Gewichtung der Stakeholder vorgenommen werden, um den Einfluss dieser auf den Stakeholderdialog verhältnismäßig zu berücksichtigen. Die Stakeholder können unterschiedlich gewichtet werden, um deren Meinung zu Nachhaltigkeitsthemen besonders hervorzuheben und die definierte Wichtigkeit aus dem vorherigen Stakeholder-Bewertungsschritt widerzuspiegeln. Die Gewichtung bezieht sich dabei nicht darauf, die Bedeutung der verschiedenen Stakeholder zu bewerten, sondern darauf, wie viel Einfluss ihren Stimmen bei der Bewertung von Nachhaltigkeitsthemen zugeschrieben wird. Ein möglicher Anwendungsfall für eine Gewichtung ist die Unterteilung der Stakeholdergruppe „Kunden“ in B2B und B2C Kunden, deren Einfluss verhältnismäßig auf Basis von finanziellen Kennzahlen oder nachhaltigkeitsbezogener Reichweite durch eine Gewichtung genauer und spezifischer bewertet werden kann.

4. Engagement-Methoden identifizieren und planen

In der vierten Phase des Prozesses sollte das Unternehmen Strategien entwickeln, um mit den identifizierten Key-Stakeholdern in den Austausch zu treten. In der Praxis existieren verschiedene Ansätze wie direkte Engagements, beispielsweise durch Umfragen, Interviews, Netzwerkevents oder indirekte Engagements wie Desktop-Researchs und interne Experteninterviews. Jede Methode hat ihre eigenen Vor- und Nachteile: Während direkte Umfragen tiefgehende und qualitativ hochwertige Informationen liefern können, sind sie oft mit höherem Aufwand und gegebenenfalls Kosten verbunden. Diese liefern jedoch die höchste Objektivität in Bezug auf die Nachhaltigkeitsthemen. Indirekte Engagements hingegen sind in der Regel kosteneffizienter und weniger zeitaufwendig und bieten einen breiteren Informationsumfang, allerdings kann die Qualität und Relevanz der Informationen variieren. Das Unternehmen sollte darauf abzielen, effektive Wege zu finden, um aussagekräftige und verwertbare Rückmeldungen von den Stakeholdern zu erhalten. Dabei sind die Entscheidungen und deren Dokumentation hinsichtlich der Auswahl des Engagements, aber auch die Gestaltung dessen enorm wichtig. Denn auch bei der Gestaltung des Engagements lassen sich die Qualität und Quantität der Informationen bestimmen. Die Resultate der Engagements sollten Informationen über die Relevanz der einzelnen ESRS-Themen, Unterthemen und Unterunterthemen, sowie gegebenenfalls positive und negative potenzielle und tatsächliche Auswirkungen des Unternehmens auf die Stakeholder beinhalten.

Fazit und weitere Schritte

Die Unternehmen sind nach der Stakeholderanalyse in der Lage zu verstehen, welche die relevanten und wichtigen Stakeholdergruppen sind und welche nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen ihre Geschäftstätigkeiten und -beziehungen entlang der Wertschöpfungskette auf die Stakeholder haben. Die Stakeholderanalyse und der dazugehörige -dialog stellen einen wichtigen Schritt im Gesamtprozess zur Erfüllung der Anforderungen nach der CSRD dar. Sie geben wertvolle Informationen über Relevanz, Wichtigkeit und gegebenenfalls Erweiterungen der Themen aus der Longlist (ESRS 1, AR 16) und ermöglichen einen Stakeholdervalidierungsprozess (zum Beispiel im weiteren Verlauf der doppelten Wesentlichkeitsanalyse).

Unterstützung bei der Umsetzung der CSRD bietet das von der DDP Consulting entwickelte Exceltool „CSRD-Assist“. Es unterstützt sowohl bei der Stakeholderanalyse als auch bei der anschließenden Wesentlichkeitsanalyse und Festlegung der Datenpunkte gemäß ESRS.


Schlagworte zum Thema:  Nachhaltigkeitsberichterstattung, ESRS, CSRD