Diese Anlage ist fester Bestandteil des ESRS S1 Eigene Belegschaft und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile dieses Standards. Sie unterstützt die Anwendung der Angabepflicht ESRS S1-5 in Bezug auf soziale Aspekte und Menschenrechtsfragen mit Beispielen für Angaben:

Soziale Aspekte und Menschenrechtsfragen Beispiele für Ziele:
Sichere Beschäftigung Erhöhung des Anteils der Arbeitskräfte mit Arbeitsverträgen (insbesondere unbefristeten Verträgen) und Sozialschutz
Arbeitszeit Erhöhung des Anteils der Arbeitskräfte mit flexiblen Arbeitszeitregelungen
Angemessene Entlohnung Sicherstellen, dass alle eigenen Arbeitskräfte eine angemessene Entlohnung erhalten
Sozialer Dialog/Existenz von Betriebsräten/Rechte der Arbeitskräfte auf Information, Anhörung und Mitbestimmung Ausweitung des sozialen Dialogs auf weitere Betriebe und/oder Länder
Vereinigungsfreiheit/Tarifverhandlungen einschließlich der Quote der durch Tarifverträge abgedeckten Arbeitskräfte Erhöhung des Anteils der eigenen Belegschaft, der tarifvertraglich abgedeckt ist, Aushandlung von Tarifverträgen unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten
Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben Ausweitung der Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben auf einen größeren Anteil der eigenen Belegschaft
Gesundheitsschutz und Sicherheit Verringerung der Zahl der Verletzungen und der durch Verletzungen verlorenen Arbeitszeit
Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit Erhöhung des Frauenanteils in der Belegschaft und in Führungspositionen, Verringerung des Lohngefälles zwischen Frauen und Männern
Schulungen und Kompetenzentwicklung Erhöhung des Anteils der Beschäftigten, die Schulungen erhalten, und regelmäßige Überprüfungen der Kompetenzentwicklung
Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen Erhöhung des Anteils der Menschen mit Behinderungen an der eigenen Belegschaft
Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz Ausweitung der Maßnahmen auf alle Arbeitsplätze
Vielfalt Erhöhung des Anteils unterrepräsentierter Gruppen an der eigenen Belegschaft und der obersten Führungsebene
Kinderarbeit Ausweitung der Maßnahmen zur Verhinderung der Gefährdung von Jugendlichen durch gefährliche Arbeiten auf einen höheren Prozentsatz der Tätigkeiten
Zwangsarbeit Ausweitung der Maßnahmen zur Verhinderung von Zwangsarbeit auf eine größere Zahl von Tätigkeiten

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