Europäische Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards
Vor wenigen Monaten hat die Arbeitsgruppe der EFRAG dazu die Arbeit aufgenommen und aktuell in bislang zwei Schüben Einblick in die Entwicklung gegeben.
EFRAG veröffentlicht ersten aktuellen Arbeitsstand der ESRS
Es wird der aktuelle Arbeitsstand der Standardsetzungsaktivitäten wiedergegeben, die die Projektarbeitsgruppe nach dem von ihr selbst definierten Entwicklungsprozess durchführt.
Im Überblickspapier zum 1. veröffentlichen Satz von Arbeitspapieren werden die beabsichtigte Architektur und Struktur der Standards vorgestellt, die an jene der Global Reporting Initiative (GRI) erinnert. Anhang 1 listet alle aktuell geplanten zu entwickelnden Standards auf. In Anhang 2 wird auf die einzelnen bislang verfügbaren Arbeitspapiere verknüpft. Die Entwürfe in den Arbeitspapieren decken 4 von insgesamt 5 übergreifenden Standards, 2 von insgesamt 6 geplanten konzeptionellen Leitlinien und den ESRS E1 Klimawandel ab.
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Veröffentlichung soll Transparenz gewährleisten
Das Überblickspapier hält fest, dass die anderen Arbeitspapiere in den nächsten Wochen in weiteren Sammlungen veröffentlicht werden sollen. EFRAG betont, dass die Veröffentlichung der Arbeitspapiere lediglich einen transparenten Prozess gewährleisten soll, es handelt sich aber nicht um eine öffentliche Konsultation. Im Überblickspapier wird eine künftige Konsultation lediglich erwähnt, jedoch wird kein Datum genannt. Das Papier mit den Verlinkungen auf die einzelnen zu entwickelnden Standards ist hier abrufbar.
Nachhaltigkeitsberichterstattung: 2. Satz von Arbeitspapieren zu den ESRS
Am 18.2.2022 folgte dann der 2. Satz von Arbeitspapieren zu den ersten Standardentwürfen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Es wird ebenfalls lediglich der aktuelle Arbeitsstand der Standardsetzungsaktivitäten offengelegt, die die Projektarbeitsgruppe nach dem von ihr selbst definierten Entwicklungsprozess durchführt. Eine konkrete Einbeziehung der Öffentlichkeit mit Bitte um Rückmeldungen steht weiter aus. Im 2. Satz wird der Stand bei 3 Standards in Bezug auf Umweltthemen wiedergegeben:
ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen,
Damit ist nur noch ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme im Bereich Umwelt ausstehend, wie folgende, leicht modifizierte Übersicht aus den Veröffentlichungen der EFRAG zeigt (bereits veröffentlichte Zwischenstände sind gefettet dargestellt):
Strategie, Steuerung, Auswirkungen, Risiken, Chancen | Umwelt | Soziales | Steuerung | SEKTOR SPEZIFISCHE STANDARDS: Klassifizierung | SEKTOR SPEZIFISCHE STANDARDS: ESG sektorspezifische Offenlegung | PRÄSENTATION | |
ESRS 1 Allgemeine Bestimmungen | ESRS E1 Klimawandel | ESRS S1 Eigene Arbeitskräfte - allgemein | ESRS G1 Steuerung, Risikomanagement und interne Kontrolle | ESRS SEC1 Sektorenklassi-fizierung | ESRS P1 Nachhaltigkeits-erklärungen | ||
ESRS 2 Strategie und Geschäftsmodell | ESRS E2 Verschmutzung | ESRS S2 Arbeitsbedingungen der eigenen Belegschaft | ESRS G2 Produkte und Dienstleistungen, Management und Qualität der Beziehungen zu Geschäftspartnern | ||||
ESRS 3 Steuerung und Organisation der Nachhaltigkeit | ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen | ESRS S3 Eigene Belegschaft Chancengleichheit | ESRS G3 Verantwortungsvolle Geschäftspraktiken | ||||
ESRS 4 Nachhaltigkeit, wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen | ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme | ESRS S4 Eigene Arbeitskräfte - andere arbeitsbe-zogene Rechte | |||||
ESRS 5 Definitionen für Regeln, Ziele, Aktionspläne und Ressourcen | ESRS E5 Kreislauf-wirtschaft | ESRS S5 Beschäftigte in der Wertschöpfungs-kette | |||||
ESRS S6 Betroffene Gemeinden | |||||||
ESRS S7 Verbraucher/ Endnutzer |
Konzeptionelle Leitlinien:
ESRG 1 Doppelte Wesentlichkeit | ESRG 2 Merkmale der Informationsqualität | ESRG 3 Zeithorizonte | ESRG 4 Grenzen und Ebenen der Berichterstattung | ESRG 5 EU und internationale Angleichung | ESRG 6 Konnektivität |
Im Begleitschreiben wurde angekündigt, weitere Arbeitspapiere in den nächsten Wochen zu veröffentlichen.
Anforderungen an eine Berichterstattung ist sehr herausfordernd
Insgesamt wird für die direkt oder indirekt betroffenen Unternehmen deutlich, dass die Anforderungen an eine Berichterstattung sehr herausfordernd sein werden, da einerseits jeweils nicht nur das Unternehmen, sondern die gesamte Wertschöpfungskette zu beachten ist. Andererseits ist nicht nur auf die Auswirkungen auf das Unternehmen einzugehen (Sichtweise eines klassischen Risikomanagementsystems), sondern es muss umgekehrt auch auf die Auswirkungen des Unternehmens auf seine Umwelt eingegangen werden. Das Begleitschreiben ist hier abrufbar.
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