ESRS: Stand der Entwicklung

Die EU-Kommission hat im April 2021 einen Vorschlag für eine deutliche Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgelegt. Diese bezieht sich sowohl auf eine deutliche Ausweitung der zur Berichterstattung verpflichteten Unternehmen (große Kapitalgesellschaften und alle einen Konzernabschluss erstellenden Unternehmen) als auch auf eine angestrebte deutliche qualitative Verbesserung der Ausgestaltung der Berichterstattung durch verpflichtend zu beachtende EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS).

Vor wenigen Monaten hat die Arbeitsgruppe der EFRAG dazu die Arbeit aufgenommen und aktuell in bislang zwei Schüben Einblick in die Entwicklung gegeben.

EFRAG veröffentlicht ersten aktuellen Arbeitsstand der ESRS

Es wird der aktuelle Arbeitsstand der Standardsetzungsaktivitäten wiedergegeben, die die Projektarbeitsgruppe nach dem von ihr selbst definierten Entwicklungsprozess durchführt.

Im Überblickspapier zum 1. veröffentlichen Satz von Arbeitspapieren werden die beabsichtigte Architektur und Struktur der Standards vorgestellt, die an jene der Global Reporting Initiative (GRI) erinnert. Anhang 1 listet alle aktuell geplanten zu entwickelnden Standards auf. In Anhang 2 wird auf die einzelnen bislang verfügbaren Arbeitspapiere verknüpft. Die Entwürfe in den Arbeitspapieren decken 4 von insgesamt 5 übergreifenden Standards, 2 von insgesamt 6 geplanten konzeptionellen Leitlinien und den ESRS E1 Klimawandel ab.

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Veröffentlichung soll Transparenz gewährleisten

Das Überblickspapier hält fest, dass die anderen Arbeitspapiere in den nächsten Wochen in weiteren Sammlungen veröffentlicht werden sollen. EFRAG betont, dass die Veröffentlichung der Arbeitspapiere lediglich einen transparenten Prozess gewährleisten soll, es handelt sich aber nicht um eine öffentliche Konsultation. Im Überblickspapier wird eine künftige Konsultation lediglich erwähnt, jedoch wird kein Datum genannt. Das Papier mit den Verlinkungen auf die einzelnen zu entwickelnden Standards ist hier abrufbar.

Nachhaltigkeitsberichterstattung: 2. Satz von Arbeitspapieren zu den ESRS

Am 18.2.2022 folgte dann der 2. Satz von Arbeitspapieren zu den ersten Standardentwürfen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Es wird ebenfalls lediglich der aktuelle Arbeitsstand der Standardsetzungsaktivitäten offengelegt, die die Projektarbeitsgruppe nach dem von ihr selbst definierten Entwicklungsprozess durchführt. Eine konkrete Einbeziehung der Öffentlichkeit mit Bitte um Rückmeldungen steht weiter aus. Im 2. Satz wird der Stand bei 3 Standards in Bezug auf Umweltthemen wiedergegeben:

ESRS E2 Verschmutzung,

ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen,

ESRS E5 Kreislaufwirtschaft.

Damit ist nur noch ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme im Bereich Umwelt ausstehend, wie folgende, leicht modifizierte Übersicht aus den Veröffentlichungen der EFRAG zeigt (bereits veröffentlichte Zwischenstände sind gefettet dargestellt):

Strategie, Steuerung, Auswirkungen, Risiken, Chancen

Umwelt

Soziales

Steuerung

SEKTOR SPEZIFISCHE STANDARDS: Klassifizierung

SEKTOR SPEZIFISCHE STANDARDS: ESG sektorspezifische Offenlegung

PRÄSENTATION

ESRS 1

Allgemeine Bestimmungen

ESRS E1

Klimawandel

ESRS S1

Eigene Arbeitskräfte - allgemein

ESRS G1

Steuerung, Risikomanagement und interne Kontrolle

ESRS SEC1

Sektorenklassi-fizierung

ESRS P1

Nachhaltigkeits-erklärungen

ESRS 2

Strategie und Geschäftsmodell

ESRS E2

Verschmutzung

ESRS S2

Arbeitsbedingungen der eigenen Belegschaft

ESRS G2

Produkte und Dienstleistungen, Management und Qualität der Beziehungen zu Geschäftspartnern

ESRS 3

Steuerung und Organisation der Nachhaltigkeit

ESRS E3

Wasser- und Meeresressourcen

ESRS S3

Eigene Belegschaft Chancengleichheit

ESRS G3

Verantwortungsvolle Geschäftspraktiken

ESRS 4

Nachhaltigkeit, wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

ESRS E4

Biologische Vielfalt und Ökosysteme

ESRS S4

Eigene Arbeitskräfte - andere arbeitsbe-zogene Rechte

ESRS 5

Definitionen für Regeln, Ziele, Aktionspläne und Ressourcen

ESRS E5

Kreislauf-wirtschaft

ESRS S5

Beschäftigte in der Wertschöpfungs-kette

ESRS S6

Betroffene Gemeinden

ESRS S7

Verbraucher/  Endnutzer

  Konzeptionelle Leitlinien:

ESRG 1

Doppelte Wesentlichkeit

ESRG 2

Merkmale der Informationsqualität

ESRG 3

Zeithorizonte

ESRG 4

Grenzen und Ebenen der Berichterstattung

ESRG 5

EU und internationale Angleichung

ESRG 6

Konnektivität

Im Begleitschreiben wurde angekündigt, weitere Arbeitspapiere in den nächsten Wochen zu veröffentlichen.

Anforderungen an eine Berichterstattung ist sehr herausfordernd

Insgesamt wird für die direkt oder indirekt betroffenen Unternehmen deutlich, dass die Anforderungen an eine Berichterstattung sehr herausfordernd sein werden, da einerseits jeweils nicht nur das Unternehmen, sondern die gesamte Wertschöpfungskette zu beachten ist. Andererseits ist nicht nur auf die Auswirkungen auf das Unternehmen einzugehen (Sichtweise eines klassischen Risikomanagementsystems), sondern es muss umgekehrt auch auf die Auswirkungen des Unternehmens auf seine Umwelt eingegangen werden. Das Begleitschreiben ist hier abrufbar.


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