Die Verwendung des Wertguthabens kann auch ohne konkrete Regelung in der Wertguthabenvereinbarung vom Arbeitnehmer für gesetzliche Freistellungsansprüche beansprucht werden.
Dies gilt für gesetzlich geregelte Freistellungen von der Arbeitsleistung oder gesetzlich geregelte Verringerungen der Arbeitszeit, insbesondere bei
Der Anspruch besteht zudem nur für individuelle Wertguthabenvereinbarungen, die nach dem 1.1.2009 geschlossen worden sind. Für am 1.1.2009 bestandene individuelle Wertguthabenvereinbarungen kann dieser Anspruch allerdings nachträglich aufgenommen werden.
Darüber hinaus können weiterhin andere Verwendungszwecke vereinbart werden. Die entsprechende Regelung benennt hierzu z. B. die Verwendung für Zeiten,
- die unmittelbar vor dem Zeitpunkt liegen, zu dem eine Rente wegen Alters bezogen wird oder bezogen werden könnte oder
- in denen die Teilnahme an einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme erfolgt.
Zeitlicher Anwendungsbereich
Strittig war bisher, ob die Regelung des zeitlichen Anwendungsbereichs von Wertguthaben vertraglichen Vereinbarungen ohne zeitliche Grenzen zugänglich ist. Es wurde auch eine Wertguthabenverwendung für Zeiten des Altersrentenbezugs oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze als zulässig angesehen.
In einem Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der Sozialversicherung wurde die Aussage getroffen, dass Wertguthabenvereinbarungen nur für die Zeit bis zum Beginn einer Altersrente (sowohl als Voll- als auch als Teilrente), längstens bis zum Ablauf des Monats, in dem die Altersgrenze für den Anspruch auf Regelaltersrente erreicht wird, getroffen werden können. Wird eine Wertguthabenvereinbarung über den Zeitpunkt der Inanspruchnahme einer Altersrente oder das Erreichen der Regelaltersgrenze hinaus fortgeführt, sind die Voraussetzungen des § 7b i. V. m. § 7c SGB IV nicht mehr erfüllt. In diesen Fällen nicht regelkonformer Verwendung (Störfall), ist das Wertguthaben nach § 23b Abs. 2 SGB IV beitragsrechtlich aufzulösen.
Wertguthaben müssen folglich bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze abgebaut werden.