Arbeitnehmer sind in bestimmten Fällen verpflichtet, vom Arbeitgeber getragene Bildungsaufwendungen zurückzuzahlen, z. B. wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen innerhalb einer bestimmten Frist verlässt. Die Auswirkungen hängen von der ursprünglichen Behandlung der Fortbildungskosten ab.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge