Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers ergeben sich aus dem Fortbildungsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Fortbildungsvertrag endet, wenn der Arbeitnehmer die vorgeschriebenen Prüfungen erfolgreich abgelegt hat. Der Fortbildungsvertrag kann auch für eine bestimmte Zeit abgeschlossen werden; er endet dann mit deren Ablauf.[1]

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