(1) 1Die Freistellung beträgt bis zu zwölf Arbeitstagen jährlich. 2Sie kann auf höchstens drei Veranstaltungen im Jahr verteilt werden.

 

(2) Ein Anspruch auf Lohn, Gehalt oder Ausbildungsvergütung während der Zeit der Freistellung besteht nicht.

 

(3) Die Freistellung ist auf das nächste Jahr nicht übertragbar.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge