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Aus Vereinfachungsgründen wird die Pauschalierung in das LSt-Verfahren des Unternehmens einbezogen. Die Pauschalsteuer ist daher gemeinsam mit der LSt-Anmeldung des Unternehmens anzumelden und spätestens am 10. Tag nach Ablauf des für die Betriebsstätte maßgebenden LSt-Anmeldungszeitraums an das Betriebsstätten-FA abzuführen.

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