Rz. 14

Die nach dem Faktorverfahren ermittelte LSt ist Bemessungsgrundlage für den SolZ und die KiSt. Kinderfreibeträge und Freibeträge für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf sind in die Berechnung des Faktors eingeflossen und wirken daher bei den Annexsteuern steuermindernd.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge