Rz. 13

Der Arbeitgeber muss den im LSt-Jahresausgleich erstatteten Betrag gesondert im Lohnkonto eintragen. In der LSt-Bescheinigung ist nur der um den erstatteten Betrag geminderte LSt-Abzug zu bescheinigen. Dieser Betrag repräsentiert also die LSt unter Abzug des Erstattungsbetrags.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge