Fach- und Führungskräfte sind vom Unternehmer eingesetzt und ihm in der betrieblichen Hierarchie unterstellt. Der Vorgesetzte nimmt Aufgaben wahr, die ihm der Unternehmer aus seinem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich zugewiesen hat. Er ist für einen bestimmten Teilbereich im Unternehmen zuständig und hat Weisungsbefugnis. Für die Sicherheit der unterstellten Mitarbeiter ist er verantwortlich. Weisungsbefugnis und Verantwortung des Vorgesetzten richten sich nach dem vom Unternehmer zugewiesenen Aufgaben- und Kompetenzbereich (Delegationsprinzip).

Maßgebend für die Eigenschaft als Vorgesetzter ist die hierarchische Stellung im Unternehmen. Wer mind. einem Betriebsangehörigen überstellt ist und diesem gegenüber Weisungsbefugnis hat ist Vorgesetzter. Auch die zeitweilige Überstellung (z. B. für eine zeitlich begrenzte Aufgabe) begründet bereits die (vorübergehende) Eigenschaft als Vorgesetzter mit allen Konsequenzen.

Die Fach- und Führungskräfte müssen daher im Rahmen der ihnen zugewiesenen Kompetenzen Maßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit der ihnen unterstellten Beschäftigten ergreifen.

Die Führungsverantwortung für die Arbeitssicherheit ergibt sich sowohl aus dem Privatrecht als auch aus dem öffentlichen Recht.

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