Für die Erfassung psychischer Belastungen im betrieblichen Kontext existieren zahlreiche Verfahren, in der Mehrzahl Befragungsinstrumente zur methodischen Vorgehensweise der subjektiven Einschätzung der Belastungen durch die Beschäftigten selbst. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet mit der sog. "Toolbox: Instrumente zur Erfassung psychischer Belastungen" einen Überblick zu 92 Verfahren an. Die Mehrzahl, nämlich 63 davon, basieren auf einer schriftlichen Befragung, sei es in Papierform oder als Onlinebefragung. Sie lassen sich in orientierende, Screening- und Expertenverfahren unterteilen – je nach gewünschter Analysetiefe. Welche sinnvoll ist und welche Verfahren für die gesetzeskonforme Erfassung und Bewertung psychischer Belastungen erforderlich sind, bleibt offen. Der Gesetzgeber macht an dieser Stelle keine Vorgabe, letztlich müssen mögliche Gefährdungen ermittelt, bewertet und ein Handlungsbedarf abgeleitet werden.
Beispiele von orientierenden Verfahren:
- FIT 2.0: Fragebogen zum Erleben von Intensität und Tätigkeitsspielraum in der Arbeit (Version 2.0);
- KPB: Kurzverfahren Psychische Belastung.
Beispiele von Screeningverfahren:
- COPSOQ: Copenhagen Psychosocial Questionnaire, deutsche Standardversion;
- GPB: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen;
- IMPULS-TEST|2: Bewertung psychischer Belastung;
- KFZA: Kurz-Fragebogen zur Arbeitsanalyse;
- SPA: Screening psychischer Arbeitsbelastungen mit den Teilen SPA-S (Situation), SPA-P (Person) und SPA-W (Wirkungen).
Beispiele von Expertenverfahren:
- AVEM: Arbeitsbezogenes Verhaltens- und Erlebensmuster;
- TBS: Tätigkeitsbewertungssystem;
- WAI: Work Ability Index.
Auffällig dabei ist, dass insbesondere bei den Expertenverfahren mehr Instrumente zur Beanspruchungsanalyse aufgeführt sind, während die orientierenden und Screeningverfahren primär die Belastungen (z. B. qualitative und quantitative Anforderungen) und Ressourcen (z. B. Handlungs-, Tätigkeits- und Entscheidungsspielräume, soziale Unterstützung) prüfen. Einige wenige beinhalten auch über den gesetzlichen Auftrag hinausgehende Prüfbereiche der Beanspruchung (z. B. Gesundheitszustand und Beschwerden), was Vorteile bei der Bewertung mit sich bringt. So können ermittelte Fehlbelastungen auch in Bezug auf bereits eingetretene Fehlbeanspruchungen geprüft werden, womit eine Gesundheitsbeeinträchtigung durch vorhandene Belastungen sicherer bewertet werden kann.
Seitens der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), einer Initiative von Bund, Ländern und der gesetzlichen Unfallversicherung, existiert eine Empfehlung zur Umsetzung der psychischen Gefährdungsbeurteilung. Neben einer Übersicht zum Ablauf werden auch in den jeweiligen Phasen fachliche Informationen und Tipps zur Umsetzung gegeben. Eine Empfehlung für geeignete Verfahren wird nicht gegeben, stattdessen werden mögliche Methoden wie standardisierte Mitarbeiterbefragung, Beobachtung/Beobachtungsinterviews oder moderierte Analyseworkshops kurz vorgestellt. Demnach hat das Unternehmen die Qual der Wahl einer geeigneten Methode sowie des entsprechenden Instruments. Hinzu kommt noch die Frage nach der Eignung des Instruments zur Darstellung der Gefährdungen und damit zur Identifizierung eines dringenden Handlungsbedarfs.