Kurzbeschreibung
Zusammenstellung von Gesichtspunkten, die im Rahmen der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen zu berücksichtigen sind, insbesondere bei der Auswahl des passenden Befragungsinstruments.
1. Ziel der Befragung
Zunächst muss das Unternehmen klären, welche spezifischen Merkmale mit in die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen einfließen sollen. § 5 Abs. 3 ArbSchG fordert, dass psychische Belastungen ermittelt werden müssen. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, auch nach psychischen Beanspruchungen zu fragen, weil damit ermittelt werden kann, ob arbeitsbedingte psychische Belastungen unterschiedliche Auswirkungen haben. Diese Faktoren sind die Basis für die Auswahl bzw. Erstellung des Fragebogens.
2. Auswahl der Instrumente zur psychischen Gefährdungsbeurteilung
Es gibt viele Befragungsinstrumente, um psychische Belastungen sowie Beanspruchungen zu ermitteln. Dabei haben die Unternehmen freie Entscheidung, wie sie vorgehen: mit selbst erstellten oder bereits vorhandenen anerkannten, standardisierten Befragungsinstrumenten. Um arbeitsbedingte Ursachen umfassend zu berücksichtigen, sollten Fragen zu den Merkmalsbereichen Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation, Arbeitsumgebung und soziale Beziehungen integriert sein. Checklisten haben den Vorteil, dass sie eine Orientierung schaffen. Sie eignen sich sowohl für ungeschulte Personen als auch Experten. Geht man einen Schritt weiter, bieten Fragebögen eine höhere Analysetiefe. Diese Screeninginstrumente eignen sich für geschulte Personen sowie Experten. Darüber hinaus muss man sich darauf einigen, wie die Befragung durchgeführt werden soll, ob online oder in Papierform.
Die BAuA-Toolbox informiert ausführlich über eine Vielzahl an Checklisten sowie Fragebögen unterschiedlicher Kriterien und deren Auswertung zur Beurteilung psychischer Belastungen und Beanspruchungen. Je nach Instrument und Anbieter muss mit Nutzungs- und Lizenzgebühren gerechnet werden.
Die nachstehenden Tabellen liefern Beispiele für Checklisten und Fragebögen, die psychische Belastungen und/oder psychische Beanspruchungen berücksichtigen.
Checklisten zur Beurteilung psychischer Belastungen und Beanspruchungen
Checkliste |
Psychische Belastung |
Psychische Beanspruchung |
Psychische Belastungen bei der Arbeit – Checkliste Teil I der Berufsgenossenschaft Holz und Metall |
X |
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Checklisten zur Erfassung der Fehlbeanspruchungsfolgen (ChEF) |
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X |
Fragebögen zur Beurteilung psychischer Belastungen und Beanspruchungen
Fragebogen |
Psychische Belastung |
Psychische Beanspruchung |
KFZA |
X |
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COPSOQ |
X |
X |
IMPULS |
X |
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Je nach Zielsetzung ist eine Kombination mehrerer Instrumente möglich. So kann beispielsweise der KFZA mit Fragen zu psychischen Beanspruchungen mit einem neuen Fragebogen kombiniert werden. Standardisierte Fragebögen, wie der KFZA oder COPSOQ, können universell, unabhängig von Wirtschaftszweig und Betriebsgröße eingesetzt werden. Beispiele weiterer Instrumente liefert die BAuA-Toolbox. Für die Verwendung jeglicher Instrumente sollte immer der Autor oder herausgebende Verlag hinsichtlich Genehmigung und möglicher Kosten für eine Lizenzierung angefragt werden!
Mehrfacher Einsatz
Einigen Sie sich auf ein Befragungsinstrument, das auch für weitere Durchgänge der psychischen Gefährdungsbeurteilung eingesetzt werden kann. Prüfen Sie dieses Instrument in einem Pilotprojekt auf Tauglichkeit und setzen Sie es als standardisiertes Befragungsinstrument ein, um interne Referenzwerte zu erhalten.
3. Auswertung
Die Auswertung der Befragung kann vom Unternehmen selbst mithilfe diverser firmeninterner Auswertungsprogramme (z. B. SPSS, Excel etc.) oder durch einen externen Dienstleister durchgeführt werden. Einige Herausgeber von Fragebögen bzw. Checklisten bieten dazugehörige Auswertungsprogramme an. Eine Auswertung sollten diejenigen Personen durchführen, die sich intensiv mit Auswertungsprogrammen auseinandergesetzt haben und entsprechend geschult sind. Die Entscheidung, wer für die Auswertung zuständig ist, kann u. a. vom Umfang der Befragung sowie vom Erfahrungswissen mit Auswertungsprogrammen abhängen.
Ein Vorteil, die Befragung und Auswertung von einem fachkundigen externen Dienstleister durchführen zu lassen, besteht darin, dass dieser keinen direkten Bezug zu den Mitarbeitern hat und dadurch größere Anonymität gewährleitstet werden kann. Dieser Aspekt kann mehr Vertrauen und Motivation bei den Mitarbeitern erzeugen.
Von großer Bedeutung ist der Umgang mit dem Datenschutz. Sowohl die an der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Beteiligten als auch externe Dienstleister müssen eine Datenschutzvereinbarung unterschreiben und festhalten, welche Informationen erfasst und gespeichert werden dürfen. Des Weiteren muss darauf geachtet werden, dass die Fragebögen im Anschluss an die Auswertung vernichtet werden, sofern die Befragung in Papierform erfolgt.
4. Beurteilung
Zur Beurteilung psychischer Gefährdungen ist es ratsam, für jeden einzelnen Einflussfaktor einen Grenzwert zu definieren. In Kombination mit einem Ampelsystem wird direkt erkennbar, welche Indikatoren den Grenzwert leicht (...