Die Evaluation ermöglicht einen Ist-Soll-Abgleich und dient häufig zugleich zur Rechtfertigung des Projekts gegenüber der Geschäftsleitung. Aus Datenschutzgründen kann man sie auslagern und z. B. durch universitäre Einrichtungen vornehmen lassen. Es ist allerdings nicht zu empfehlen, die Anwesenheitsquote zum alleinigen Indikator für den Erfolg von Maßnahmen zum betrieblichen Gesundheitsmanagement zu erklären (vgl. Abschn. 1.3).

 
Achtung

Anwesende sind nicht automatisch gesund

Nicht jeder Beschäftigte, der anwesend ist, ist tatsächlich gesund. Im Gegenteil wurde gerade während der Wirtschaftskrise hoher Präsentismus beklagt: Mitarbeiter haben sich aus Angst vor Arbeitsplatzverlust krank in den Betrieb geschleppt, obwohl sie nicht leistungsfähig waren. Mit der rein körperlichen Anwesenheit am Arbeitsplatz, die mit der Fehlzeitenquote erfasst wird, ist niemandem gedient. Stattdessen ist eine Ergänzung der betriebswirtschaftlichen Faktoren (Fehlzeiten, Produktivität) um sozialwissenschaftliche Faktoren sinnvoll (vgl. Abschn. 3.1).

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