[1] Eltern haben mit der Erziehung ihrer Kinder eine gesellschaftliche Aufgabe zu erfüllen. Zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen, die durch die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes entstehen können, hat der Gesetzgeber daher mit dem Krankengeld bei Erkrankung des Kindes eine Entgeltersatzleistung eingeführt, die den in der Regel kurzfristigen wirtschaftlichen Ausfall kompensieren soll. So haben Versicherte nach § 45 Abs. 1 SGB V einen Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung des Kindes, wenn sie nicht selbst arbeitsunfähig erkrankt sind, jedoch wegen Erkrankung des versicherten Kindes an ihrer Arbeitsleistung gehindert sind.

[2] Der Anspruch ist daran geknüpft, dass das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der Anspruch besteht jedoch über das vollendete 12. Lebensjahr hinaus, wenn das Kind behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

[3] Der Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes ist grundsätzlich zeitlich begrenzt. Nach § 45 Abs. 2 SGB V besteht der Anspruch in jedem Kalenderjahr für jedes Kind je Elternteil[1] längstens für 10 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte längstens für 20 Arbeitstage. Bei einer schweren, unheilbaren Erkrankung eines Kindes mit nur noch geringer Lebenserwartung (schwerstkrankes Kind) besteht für ein Elternteil[2] ein Krankengeldanspruch ohne zeitliche Beschränkungen (vgl. § 45 Abs. 4 SGB V). Im Abschnitt 4 "Anspruchsvoraussetzungen" werden die Grundlagen für einen Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung des Kindes gemäß § 45 SGB V erläutert. Der Beginn sowie die Dauer des Anspruchs auf [korr.] Krankengeld bei Erkrankung des Kindes werden im Abschnitt 5 "Beginn und Dauer des Anspruchs" dargestellt. Gegebenenfalls zu beachtende Besonderheiten in Bezug auf das Krankengeld von schwerstkranken Kindern sind ebenfalls in den vorgenannten Abschnitten enthalten.

[4] Das Krankengeld bei Erkrankung des Kindes gemäß § 45 Abs. 1 SGB V wird seit dem 1.1.2015 aus dem tatsächlich ausgefallenen Nettoarbeitsentgelt berechnet und beträgt 90 % von diesem. Es kann sich auf 100 % erhöhen, falls der[/die] Versicherte in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Freistellung eine beitragspflichtige Einmalzahlung (z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) erhalten hat. Das Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Die Berechnung und Höhe des Krankengeldes bei Erkrankung von schwerstkranken Kindern mit begrenzter Lebenserwartung gemäß § 45 Abs. 4 SGB V richtet sich jedoch weiterhin nach den Vorgaben des § 47 SGB V. In den Abschnitten 7 "Berechnung und Höhe des [korr.] Krankengeldes bei Erkrankung des Kindes", 8 "Zahlung des [korr.] Krankengeldes bei Erkrankung des Kindes" und 9 "Zusammentreffen mit anderen Leistungen und Ruhen des Anspruchs auf [korr.] Krankengeld bei Erkrankung des Kindes" sind die Regelungen zur Berechnung, Höhe und Zahlungsweise des [korr.] Krankengeldes bei Erkrankung des Kindes dargestellt. Die Besonderheiten des Krankengeldes bei Erkrankung des Kindes nach § 45 Abs. 4 SGB V sind ebenso in den vorgenannten Abschnitten enthalten.

[5] Für die Dauer des Anspruchs auf [korr.] Krankengeld bei Erkrankung des Kindes wird ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung begründet. Näheres zu den arbeitsrechtlichen Ansprüchen wird in Abschnitt 6 "Arbeitsrechtliche Ansprüche gegenüber [korr.] Arbeitgebenden" ausgeführt.

[6] Der Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung des Kindes nach § 45 SGB V richtet sich nach den allgemeinen krankengeldrechtlichen Normen der § 44 Abs. 2, § 47 und – mit Ausnahmen – § 49 SGB V.

[7] Auf die Besonderheiten des [korr.] Verletztengeldes bei Erkrankung des Kindes wird in Abschnitt 10 "[korr.] Verletztengeld bei Erkrankung des Kindes der gesetzlichen Unfallversicherung" eingegangen.

Abschnitt Titel des Abschnitts Hinweis zum Abschnitt
2 Gesetzliche Grundlagen Relevante Gesetzestexte
3 Allgemeines Einführung zum Thema [korr.] Krankengeld bei Erkrankung des Kindes und in das Rundschreiben
4 Anspruchsvoraussetzungen Erläuterung der Voraussetzungen für den Anspruch auf [korr.] Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
5 Beginn und Dauer des Anspruchs Hinweise zum Anspruchsbeginn und zur Dauer des Anspruchs
6 Arbeitsrechtliche Ansprüche gegenüber [korr.] Arbeitgebenden Erklärung der arbeitsrechtlichen Ansprüche
7 Berechnung und Höhe des [korr.] Krankengeldes bei Erkrankung des Kindes Erläuterung der Berechnung für relevante Personenkreise sowie Ausführungen zum [korr.] Höchstkrankengeld bei Erkrankung des Kindes
8 Zahlung des [korr.] Krankengeldes bei Erkrankung des Kindes Erläuterung der Zahlungsweise; diverse Beispiele zur Berechnung und Zahlung von [korr.] Krankengeld bei Erkrankung des Kindes für Arbeitnehmende
9 Zusammentreffen mit anderen Leistungen und Ruhen des Anspruchs auf [korr.] Krankengeld bei Erkrankung des Kindes Darstellung von Zusammentreffen des [korr.] Krankengeldes bei Erkrankung des Kindes mit anderen Leistungen bzw. Ruhen des Krankengeldes bei Erkrankung des Kindes
10 [korr.] Verletztengeld bei Erkra...

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