[1] Ein Anspruch auf Krankengeld nach § 44b SGB V besteht nicht in der Zeit, in der Versicherte eine Elternzeit nach dem BEEG in Anspruch nehmen, da den Versicherten, die während der Elternzeit stationär mitaufgenommen werden, kein Verdienstausfall entsteht.

[2] Eine Ausnahme hiervon liegt vor, wenn Versicherte während ihrer Elternzeit bzw. während des Bezugs von Elterngeld eine nach § 15 Abs. 4 BEEG zulässige Beschäftigung ausüben. Näheres siehe Abschnitt 11.2.1.1.1.5 "Zulässige Beschäftigung während einer Elternzeit".

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