[1] Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit beitragspflichtige Einmalzahlungen bezogen wurden, sind diese bei der Krankengeldberechnung zu berücksichtigen.

[2] Wurde im Bemessungszeitraum neben dem Transferkurzarbeitergeld Arbeitsentgelt erzielt, sind zur Ermittlung des Netto-Hinzurechnungsbetrages aus der Einmalzahlung das Ist-Brutto-Entgelt und das daraus resultierende Ist-Nettoentgelt heranzuziehen.

Beispiel 124 – Berechnung Krankengeld bei Transfer-KUG mit Feiertagen [für das Jahr 2022, redaktionell bearbeitet]

Arbeitnehmender Lohnsteuerklasse III, Kinderfreibetrag 1,0
Einmalzahlung in den letzten 12 Monaten 1.000,00 EUR
(Leistungssatz 1 gilt)
Bemessungszeitraum April 2022 21 Arbeitstage
davon Transfer-KUG (Kurzarbeit "Null") 11 Arbeitstage
bezahlte Arbeitstage 8 Arbeitstage
bezahlte Feiertage 2 Arbeitstage
(basierend auf den Leistungssätzen des Jahres 2022)
Bruttoarbeitsentgelt Rechnerische Leistungssätze
nach den pauschalierten monatlichen Nettoentgelten
Lohnsteuerklasse
von bis Leistungssatz I/IV II III V VI
monatlich
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1.230,00 1.249,99 1 662,36 664,64 664,64 581,51 570,57
2 593,15 595,20 595,20 520,75 510,95
1.250,00 1.269,99 1 671,45 675,36 675,36 590,72 576,76
2 601,30 604,80 604,80 529,00 516,50

. . .

2.470,00 2.489,99 1 1.159,77 1.219,35 1.308,85 971,28 945,37
2 1.038,60 1.091,95 1.172,10 869,80 846,60
2.490,00 2.509,99 1 1.167,42 1.227,17 1.317,56 977,87 951,85
2 1.045,45 1.098,95 1.179,90 875,70 852,40

. . .

Soll-Bruttoarbeitsentgelt im Kalendermonat 2.500,00 EUR
Rechnerischer Leistungssatz lt. Tabelle 1.317,56 EUR
Ist-Bruttoarbeitsentgelt im Kalendermonat 1.250,00 EUR
Rechnerischer Leistungssatz lt. Tabelle 675,36 EUR
Nettoentgeltdifferenz (= auszuzahlendes Transfer-KUG im Kalendermonat) 642,20 EUR
Bemessungsgrundlage Krankengeld (Transfer-KUG + erzieltes Netto-Arbeitsentgelt)
Transfer-KUG 642,20 EUR
Nettoarbeitsentgelt (berechnet aus 1.250,00 EUR) 953,87 EUR
monatliches Nettoentgelt insgesamt (642,20 EUR + 953,87 EUR) 1.596,07 EUR
kalendertägliches Nettoentgelt (1.596,07 EUR : 30 Tage) 53,20 EUR
Ermittlung des Netto-Hinzurechnungsbetrages aus der Einmalzahlung
Kalendertägliches Ist-Regelentgelt (1.250,00 EUR : 30 Tage) 41,67 EUR
Kalendertägliches Ist-Nettoarbeitsentgelt (953,87 [EUR] : 30 Tage) 31,80 EUR
Brutto-Hinzurechungsbetrag (1.000,00 EUR : 360 Tage) 2,78 EUR
Netto-Hinzurechungsbetrag ([31,80 EUR : 41,67  EUR] x 2,78 EUR) 2,12 EUR
Kalendertägliches Nettoentgelt + Hinzurechnungsbetrag (53,20 EUR + 2,12 EUR) 55,32 EUR
kalendertägliches Krankengeld
55,32 EUR x 90 % 49,79 EUR
Höchstregelentgelts (2022) 161,25 EUR
Vergleich mit 70 % des Höchstregelentgelts (2022) 112,88 EUR
Ergebnis:
Das kalendertägliche Krankengeld beträgt 49,79 EUR.

[3] Wurde im Bemessungszeitraum neben dem Transferkurzarbeitergeld kein Arbeitsentgelt erzielt, sind zur Ermittlung des Netto-Hinzurechnungsbetrags aus der Einmalzahlung hilfsweise das Soll- Brutto-Entgelt und das daraus resultierende (fiktive) Soll-Nettoentgelt heranzuziehen.

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