[1] Der Änderungsscheck (Anlage 3) stellt ein zusätzliches Angebot zum Haushaltsscheck dar. Er dient der vereinfachten Meldung von Änderungen im Beschäftigungsverhältnis. Die Nutzung steht dem Arbeitgeber frei und ist nicht zwingend. Der Änderungsscheck soll den Arbeitgeber von den nicht erforderlichen Verwaltungspflichten entlasten und die Bürokratie abbauen. Er kann bei der Minijob-Zentrale angefordert werden und steht online unter minijob-zentrale.de zur Verfügung.

[2] Folgende Änderungen können Arbeitgeber mitteilen:

  • Arbeitgeber: Name, Vorname sowie Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Beschäftigter: Name, Vorname sowie Anschrift, Angaben zur gesetzlichen Krankenversicherung, Kennzeichnung, selbst Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen zu wollen (Altersvollrentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze) oder nicht (Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nach § 6 Abs. 1b SGB VI)
  • Beschäftigungsende
  • Grund der Beendigung
  • Entgelthöhe in EUR (kaufmännisch auf volle EUR-Beträge gerundet)
  • Kennzeichnung über schwankendes Arbeitsentgelt
  • Bankverbindung

    • Name und Vorname des Kontoinhabers
    • Anschrift des Kontoinhabers
    • Kreditinstitut
    • IBAN
  • Änderungsdatum zu den jeweiligen Angaben

[3] Der Änderungsscheck enthält ergänzende Erläuterungen für den Arbeitgeber.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge