Der Haushaltsscheck ist der Vordruck zur An- und Abmeldung des im Privathaushalt Beschäftigten bei der Minijob-Zentrale. Er umfasst auch das SEPA-Basislastschriftmandat für die Gesamtsozialversicherungsbeiträge, Umlagen nach dem AAG, die Beiträge zur Unfallversicherung und die einheitliche Pauschsteuer. Der Haushaltsscheck wird von der Minijob-Zentrale in Papierform und als ausfüllbare PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Alternativ kann die Anmeldung der Haushaltshilfe auch online unter www.minijob-zentrale.de durchgeführt werden.
Seit dem 1.1.2019 können die Meldungen im Haushaltsscheckverfahren durch elektronische Datenübertragung übermittelt werden. Hierbei handelt es sich erstmals um ein voll automatisiertes Meldeverfahren, das optional zum bisherigen manuellen Verfahren besteht.
7.1.1 Manuelles Verfahren
Der Haushaltsscheck im manuellen Meldeverfahren besteht aus 3 Belegen bzw. Seiten, einem Originalbeleg für die Minijob-Zentrale und jeweils einer Durchschrift für den Arbeitgeber und die Haushaltshilfe. Folgende Angaben sind auf dem Formular enthalten:
- Familienname, Vorname und Kontaktdaten des Arbeitgebers,
- Betriebsnummer und Steuernummer des Arbeitgebers,
- Familienname, Vorname, Kontaktdaten und Versicherungsnummer oder Geburtsdaten des Arbeitnehmers,
- Kennzeichnung über die Zahlung von Pauschsteuer,
- Kennzeichnung über eine versicherungspflichtige (Haupt-)Beschäftigung des Arbeitnehmers,
- Kennzeichnung, falls der Arbeitnehmer nicht gesetzlich krankenversichert ist,
- Kennzeichnung, ob der Arbeitnehmer Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen möchte.
Ist die Versicherungsnummer des Arbeitnehmers nicht bekannt, sind dessen Geburtsdatum, -name und -ort sowie das Geschlecht des Arbeitnehmers anzugeben.
Darüber hinaus ist anzugeben:
- Beginn und/oder Ende der Beschäftigung,
- das Arbeitsentgelt in Euro ohne Cent. Dabei ist zu unterscheiden, ob ein monatlich gleichbleibendes Arbeitsentgelt oder monatlich schwankende Arbeitsentgelte gezahlt werden.
Der untere Teil des Haushaltsschecks beinhaltet das der Minijob-Zentrale zu erteilende SEPA-Basislastschriftmandat.
7.1.2 Automatisiertes Verfahren
Die Meldungen im Haushaltsscheckverfahren können mittels systemgeprüfter Programme oder programmierter Ausfüllhilfen erstellt und übermittelt werden. Dieses Verfahren setzt voraus, dass die geltenden Regelungen der Beitragsverfahrensverordnung eingehalten werden. Es sind die fachlichen Datensätze "Elektronischer Haushaltsscheck" (DSHA) mit den zugehörenden Datenbausteinen zu verwenden.