Die Bedeutung von Hitze- und Lichtschutz an betrieblich genutzten Gebäuden hat zugenommen. Gründe dafür sind u. a.:

  • der große Anteil von Glasflächen in der Außenhaut von Gebäuden;
  • Energiesparmaßnahmen, wie Wärmeschutzverglasungen;
  • Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen, die gleichmäßige Beleuchtungsverhältnisse benötigen.

Grundsätzlich gehören solche Einrichtungen zur Gebäudegrundausstattung. Während früher oft erst nach Abschluss der Bauphase deutlich wurde, dass Probleme mit Blendung und/oder Aufheizung bestehen, sind die Bestimmungen des Arbeitsstättenrechtes heute so konkret gefasst, dass bei sorgfältiger Bauplanung geeignete Einrichtungen gegen übermäßige Sonneneinstrahlung kaum mehr übersehen oder vergessen werden können.

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