In einem nächsten Schritt müssen Verantwortliche erste Beweissicherungsmaßnahmen vornehmen. Das bedeutet, dass jegliches relevantes Beweismaterial gesondert gespeichert oder so gesichert werden sollte, dass eine nachträgliche Veränderung oder Vernichtung nicht mehr möglich ist. Im Zuge dessen sollte, falls es bereits konkrete Verdachtspersonen gibt, diesen jegliche Benutzerrechte entzogen werden. Dadurch wird die Gefahr verhindert, dass Daten nachträglich manipuliert oder verbreitet werden können.

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