Mitarbeiterbefragungen stellen in der Praxis derzeit das größte Problem bei internen Untersuchungen dar. Nach derzeitiger Lage ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, an Gesprächen teilzunehmen, zu denen der Arbeitgeber ihn auffordert und die seine Arbeitsleistungen betreffen. Der Arbeitnehmer ist im Zuge dessen dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber Auskunft zu erteilen. Problematisch wird es an dieser Stelle, wenn der konkrete Vorwurf eines Fehlverhaltens gegen einen bestimmten Mitarbeiter vorliegt. In diesem Fall besteht Uneinigkeit in der Rechtsprechung, ob der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber Auskunft erteilen muss und ob eine belastende Aussage vor Gericht verwertet werden darf. Im Zweifel sollte hier immer ein Teilnahmerecht eines Dritten bestehen. Das bedeutet, dass dem betroffenen Arbeitnehmer die Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes oder eines Mitglieds des Betriebsrates gewährleistet werden soll. Dies führt nicht nur dazu, dass der Arbeitnehmer sich "sicherer" fühlt, sondern auch dazu, dass Betroffene sich i. d. R. kooperativer zeigen.

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