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Um das Verfahren zur Feststellung des Endes der Entgeltfortzahlung zu vereinfachen und bisher in der Sache leerlaufende Abfragen durch die Arbeitgeber zu vermeiden, sollen die Krankenkassen von sich aus über den Zeitpunkt des Auslaufens der Entgeltfortzahlung informieren. Da durch das neue elektronische Verfahren davon auszugehen ist, dass im Gegensatz zu heute die Krankenkassen dazu über alle notwendigen Daten zumindest von den Vertragsärzten verfügen, ist damit eine erhebliche Entbürokratisierung und Entlastung der Arbeitgeber verbunden. Liegen darüber hinaus auch weitere Angaben zu einer Arbeitsunfähigkeit von nicht vertragsärztlich gebundenen Ärzten vor, sind diese bei der Beurteilung zu berücksichtigen (BR-Drs. 454/19).

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