Rz. 6

Für die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsdaten an die Krankenkassen sind Dienste der Telematikinfrastruktur zu verwenden. Mit dem Anschluss der Krankenhäuser an die Telematikinfrastruktur und der flächendeckenden Einführung von KOM-LE als sicherem Kommunikationsverfahren in der gesetzlichen Krankenversicherung wird in technischer Hinsicht ein Gleichlauf mit den Meldeverfahren in der ambulanten ärztlichen Versorgung nach § 295 SGB V hergestellt. Durch die Übermittlung eines Datensatzes unter Verwendung der qualifizierten elektronischen Signatur wird sichergestellt, dass die Authentizität des Ausstellers mit vergleichbarer Sicherheit gewährleistet ist, wie in der ambulanten Versorgung. Durch die Einbeziehung der Nachweise über die Zeiten eines stationären Aufenthaltes in einem Krankenhaus werden in einem Umfang von rund 15 Mio. Fällen pro Jahr weitere Papierbescheinigungen gegenüber den Arbeitgebern eingespart (BT-Drs. 19/19037 S. 46).

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