Rz. 6

Der Anspruch ist bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze befristet. Von diesem Zeitpunkt an hat der/die Versicherte Anspruch auf Regelaltersrente nach den §§ 35, 235.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge