Der Arbeitgeber hat die steuerfreien Jobtickets in der Lohnsteuerbescheinigung unter Nr. 17 zu bescheinigen.[1] Die mit 15 % pauschal besteuerten Jobtickets sind in der Lohnsteuerbescheinigung unter Nr. 18 zu bescheinigen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge