Überblick

Der Jugendarbeitsschutz dient verschiedenen gesetzgeberischen Zielen: Kinder und Jugendliche sollen vor der Ausbeutung ihrer Arbeitskraft sowie vor den psychischen und physischen Gefahren geschützt werden, die durch nicht altersgerechte Arbeitsbelastungen drohen. Daneben soll die mögliche Beteiligung am Arbeitsleben keine Beeinträchtigung der schulischen Entwicklung herbeiführen. Dabei geht das Gesetz systematisch von einem grundsätzlichen Verbot der Kinderarbeit sowie der grundsätzlichen Zulässigkeit der Beschäftigung von Jugendlichen aus. Schutzinstrumente des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) als zwingende gesetzliche Regelungen sind die Festlegung von Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen und Freizeit, weiterhin Beschäftigungsverbote und -beschränkungen, der Vorrang der Berufsschule, medizinische Vorsorge und Gewährleistung von Information.

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