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Zur wirksamen Bekämpfung der Unfall- und Gesundheitsgefahren im Arbeitsleben sind die Arbeitgeber verpflichtet, gemäß § 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (z. B. Sicherheitsingenieure) zu bestellen. Damit soll die sachverständige Anwendung technischer und medizinischer Vorschriften sowie die Berücksichtigung moderner sicherheitstechnischer und arbeitsmedizinischer Erkenntnisse erreicht werden. Nicht zuletzt soll mit dem betrieblichen Einsatz von Betriebsärzten und Sicherheitsexperten ein größtmöglicher Wirkungsgrad der vorhandenen Mittel für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung in den Betrieben erzielt werden. Die Bestellung gemäß § 1 ASiG kann auch dergestalt erfolgen, dass die Unternehmen eigene Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte beschäftigen.

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