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Die Bestimmung stellt die Unterschiede zum Beitragsrecht der gewerblichen sowie landwirtschaftlichen Unfallversicherung heraus. Bei den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand können als Grundlagen der Beitragsberechnung die Einwohnerzahl, die Zahl der Versicherten oder die Arbeitsentgelte herangezogen werden. Die Berechnungsparameter kann der Unfallversicherer der öffentlichen Hand im Wege der Satzung festlegen.

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