Rz. 10

Das Beratungsfacharztverfahren wurde nur in ländlichen Teilgebieten von Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eingeführt, in denen der D-Arzt verkehrstechnisch schlecht erreichbar war. Das Beratungsfacharztverfahren ist ebenso wie das H-Arzt-Verfahren ausgelaufen (vgl. Rz. 11). Stattdessen wird die Versorgung der Unfallverletzten nach den besonderen Verfahren auf Durchgangsärzte beschränkt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge