Häufig ersetzt der Arbeitgeber die Prämien für eine private oder dienstliche Kaskoversicherung, wenn der Arbeitnehmer sein Fahrzeug zu beruflichen Auswärtstätigkeiten einsetzt. Gewährt die Firma steuerfreien Reisekostenersatz in Höhe des pauschalen Kilometersatzes von 0,30 EUR, ist zu prüfen, ob die Übernahme der Versicherungsbeiträge lohnsteuerpflichtig ist.
Die beitragsrechtliche Bewertung für die Sozialversicherung richtet sich nach der steuerlichen Beurteilung.
Lohnsteuer: Die steuerliche Behandlung ergibt sich aus § 3 Nr. 16 EStG (steuerfreie Reisekosten), § 19 Abs. 1 EStG (lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn) sowie dem BMF-Schreiben v. 9.9.2015, IV C 5 - S 2353/11/10003, BStBl 2015 I S. 734.
Sozialversicherung: Für die beitragsrechtliche Bewertung ist den für das Steuerrecht entwickelten Grundsätzen zu folgen (§§ 14, 17 SGB IV, § 1 SvEV).
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