Die Krankenkasse prüft im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Krankengeld auch, ob sich aus dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen den Arbeitgeber ergibt. Wenn der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung berechtigt oder unberechtigt verweigert, zahlt die Krankenkasse Krankengeld.

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung geht auf die Krankenkasse über, wenn der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung zu Unrecht verweigert.[1] Die Krankenkasse kann den übergegangenen Anspruch durch eine Klage vor dem Arbeitsgericht geltend machen.

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