Mit diesem Rechner können die lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abzüge während Kurzarbeitergeldbezug ermittelt werden. Als Ergebnis wird eine centgenaue Entgeltabrechnung erstellt. Neben den Abzügen wird auf Arbeitnehmerseite das Kurzarbeitergeld mit ausgewiesen, welches den Auszahlungsbetrag entsprechend erhöht.

Ausweis der rechnerischen Leistungssätze

Im Rechner werden rechts unten in der Arbeitnehmeransicht der verwendete Leistungssatz und die rechnerischen Leistungssätze für das Soll- bzw. Ist-Entgelt ausgewiesen, die für den Leistungsantrag zum Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit benötigt werden.

Die rechnerischen Leistungssätze werden von der Bundesagentur für Arbeit in den Tabellen zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes veröffentlicht.

Hinweis

Weitere Informationen zu den geltenden Regelungen entnehmen Sie bitte dem Stichwort Kurzarbeit oder dem Beitrag Kurzarbeitergeld: Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung.

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