Begriff

Im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Sozialhilfe, der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), des Kinderzuschlags und des Wohngeldes gibt es zusätzlich zu den übrigen Leistungen die Leistungen zur Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. In aller Regel erfolgt die Förderung über Sach- oder Dienstleistungen oder auch durch Geldleistungen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Eingeführt wurden diese Leistungen zum 1.1.2011. Sie finden sich hauptsächlich in § 28 SGB II bzw. § 34 SGB XII. Die Leistungsart (Sach- oder Dienstleistungen) regelt § 29 SGB II oder § 34a SGB XII.

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