Wer seinen Augen über Stunden zu wenig Licht gönnt, sie krasser Blendung durch zu viel Licht aussetzt, sie konfrontiert mit zu weichen oder zu harten Kontrasten, mit zu monotonen oder zu grellen Farben und zu starker Reflexion, muss mit Ermüdung, Brennen, Tränen und Flimmern der Augen oder dumpfen Kopfschmerzen rechnen. Muss der Mitarbeiter die Belastungen und damit die Beschwerden über einen langen Zeitraum ertragen, sind erhebliche Leistungsminderungen und sogar krankhafte Symptome nicht selten die Folge. Mangelhafte Lichtgestaltung belastet nicht nur die Augen, sondern den ganzen Menschen – Körper und Psyche.

3.1 Gesundheitsfaktor Tageslicht

Zu wenig Tageslicht – das ist ein gravierendes Gesundheits- und Wohlfühl-Problem: Der Mensch braucht das volle Lichtspektrum der Sonne quasi als Nahrung und Impulsgeber. Abhängig von dieser Stimulierung sind:

  • Motivation,
  • Aufmerksamkeit,
  • Reaktionszeiten,
  • Blutdruck,
  • Schlaf,
  • Immunfunktion,
  • Stressbewältigung und
  • natürlich Stimmungen.

So ist Licht ein zentraler Gesundheitsfaktor, dem die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt werden muss.

Die DGUV-I 215-211 informiert umfassend über betriebspraktische Fragen rund um Tageslichteinfluss in Arbeitsstätten.

3.2 Tageslicht und Psyche

Wie nachhaltig Licht auf unser Wohlbefinden einwirkt, zeigt die psychische Erkrankung Seasonal Affective Disorder (SAD): eine depressive Verstimmung mit Müdigkeit und Lethargie. Verstärkter Lichtentzug im Winter löst diese Beschwerden aus. Die Therapie ist Licht hoher Beleuchtungsstärke. Dauerentzug von Tageslicht bringt die menschliche Psyche aus der Balance. Wissenschaftler vermuten, Kunstlicht im Büro könne ähnliche Symptome verursachen und SAD verstärken.

Die Arbeitsstättenregel ASR A3.4 trägt dem Rechnung, in dem dort die Forderung nach Tageslichteinfluss am Arbeitsplatz aus Abs. 3.4 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung konkretisiert und berechenbar macht (Abschn. 5.1 ASR A3.4)

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