Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft, ob die gesetzlichen Sorgfaltspflichten einschließlich der Berichtspflichten eingehalten werden.

Bei sehr schweren Verstößen, wie z. B. bei vorsätzlicher Unterlassung von Präventions- oder Abhilfemaßnahmen, können Bußgelder von bis zu 8 Mio. EUR verhängt werden. Bei einem Jahresumsatz über 400 Mio. EUR kann das Bußgeld bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Außerdem ist es bei einem verhängten Bußgeld ab einer bestimmten Mindesthöhe möglich, von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen zu werden.

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